Der 41-Jährige legte auch ein Feuer in der Apotheke, die vollständig ausbrannte. Er stand zum Tatzeitpunkt unter Drogeneinfluss.
Köln-DeutzDrogensüchtiger wegen Einbruchs in Apotheke zu Haft verurteilt

Die Apotheke im Alten Rathaus auf der Deutzer Freiheit brannte im Dezember 2022 vollständig aus.
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Kokain, Cannabis, Benzodiazepine und andere Substanzen – mit einem Drogencocktail hatte sich der Mann berauscht, der am 16. Dezember 2022 in die Apotheke im Alten Rathaus an der Deutzer Freiheit einbrach. Nachdem er nach Beute gesucht und ihn ein Zeuge bemerkt hatte, legte er ein Feuer und versuchte zu entkommen. Die Apotheke brannte aus, auch andere Teile des Wohn- und Geschäftshauses wurden beschädigt. Am Freitag ist der 41-Jährige jedoch allein wegen Diebstahls verurteilt worden, zu zweieinhalb Jahren Haft. Vom Vorwurf der Brandstiftung sprach ihn die 10. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts frei, weil sich nicht sicher ausschließen lasse, dass er in dieser Phase des Tatgeschehens schuldunfähig gewesen sei. Statt für die Brandstiftung eine Strafe verbüßen zu müssen, wird der Mann für drei Jahre in einer Entziehungsanstalt untergebracht.
Der Angeklagte war seit langem schwer drogenabhängig
Das anfängliche Vorgehen des Täters sei noch rational nachvollziehbar, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Stollenwerk: Der Angeklagte, seit langem schwer drogenabhängig, habe unter anderem an Benzodiazepine herankommen wollen. Ob spontan oder geplant: Er schlug eine Scheibe der Apotkeken-Eingangstüre ein, um ins Innere zu gelangen. Dort öffnete er Schubladen, raffte Präparate zusammen, und im Keller fand er ein Laptop, das sich veräußern lassen konnte. Die Beute legte er an der Türe bereit. Was nun folgte, nannte Stollenwerk wahlweise „absurd“ oder „bizarr“.
Statt durch die Türe zu verschwinden, zerschlug der Dieb zwei Scheiben eines Sprossenfensters und versuchte, sich horizontal durch eine zu kleine Öffnung zu zwängen, die wegen der scharfkantigen Glasreste zudem gefährlich war. Von der zusammengetragenen Beute hatte er nur einen Kosmetikgutschein im Wert von 65 Euro bei sich. Ein Zeuge, der vor der Apotheke stand, versuchte, ihn aufzuhalten, indem er seine Beine umklammerte. Darauf ließ sich der Täter zurück in den Raum fallen, zündete mit einem Feuerzeug ein Kissen an und mit ihm andere Gegenstände. Anscheinend brachte ihn die buchstäblich brandgefährliche Situation dazu, nun wieder rationaler zu handeln: Er flüchtete auf das Nachbargrundstück und verschaffte sich Zutritt zu einem Treppenhaus. Dort wurde er festgenommen. Der Polizei macht er vor, er habe eine Handgranate dabei.
Dem vielfach vorbestraften Angeklagten, der früher stets zu seinen Taten gestanden habe, nahm das Gericht die geltend gemachten Erinnerungslücken ab. Unter dem Einfluss des „Cocktails“ sei er mutmaßlich in eine „psychotische Episode“ geraten, sagte der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Die Staatsanwaltschaft hatte als rationales Motiv die Absicht genannt, Spuren zu verwischen. Ebenso komme die Möglichkeit einer „Verzweiflungstat“ infrage, so Stollenwerk: Der Angeklagte, einmal vom Zeugen erwischt, könne den Brand aus Frustration gelegt haben, in einer Mischung aus Zerstörungswut und „suizidaler Tendenz“. Gleichwohl lasse sich nicht ausschließen, dass „die Drogen vorübergehend die Kontrolle übernommen haben“ und er nicht mehr steuerungsfähig gewesen sei. Daher gelte: Im Zweifel für den Angeklagten. Noch am Freitag wurde der 41-Jährige vom Gefängnis in eine Fachklinik für Psychiatrie verlegt.

