Ein Mann, der in Deutz einen Crash mit vielen Verletzten verursachte, muss sich wegen versuchten Mordes verantworten. Ein klares Zeichen.
Kommentar zu Rasern in KölnWas Tätern nur droht, haben Hinterbliebene sofort – „lebenslang“
Dem mutmaßlichen Raser, der einen schweren Verkehrsunfall mit 14 Verletzten in Deutz verursacht hat, droht eine lebenslange Gefängnisstrafe. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen versuchten Mordes aus Heimtücke erhoben.
Unabhängig davon, wie der bevorstehende Prozess ausgehen wird, so ist dies ein unmissverständliches Zeichen: Wer an einer Ampel spontan aus einer Laune heraus das Gaspedal durchdrückt oder sich mit anderen Besitzern PS-starker Boliden ein Rennen liefern will, könnte lebenslang aus dem Verkehr gezogen werden. Endstation JVA. Das sollte jedem Raser klar sein, der in der Regel egoistisch denkt, wie sich später oftmals vor Gericht herausstellt.
Köln: Anklage gegen mutmaßlichen Raser von Deutz
Die Folgen für die Opfer hingegen werden ihnen – wenn überhaupt – erst auf der Anklagebank klar. Das Leid der Hinterbliebenen ist für Außenstehende unvorstellbar, wie die Berichte der Mutter von Miriam S. im „Kölner Stadt-Anzeiger“ damals gezeigt haben. Ihre Tochter war 2015 bei einem illegalen Autorennen auf dem Auenweg ums Leben gekommen. Den Angehörigen tödlich verletzter Raser-Opfer droht nicht lebenslang - sie haben „lebenslang“. Die Zeit heilt eben nicht die Wunden nach dem Tod eines geliebten Menschen, sie hilft höchstens, mit dem Verlust besser umgehen zu können.
Nicht nur dieser Fall war in der Bevölkerung auf große Empörung gestoßen, da die beiden Täter zunächst nur zu Bewährungsstrafen verurteilt worden waren. Zu Unrecht entschied später der Bundesgerichtshof. Die Karlsruher Richter haben auch 2019 die Verurteilung eines Rasers wegen Mordes im Hamburg bestätigt. Fast sieben Jahre nach einem illegalen Autorennen in Berlin scheiterte 2022 der Haupttäter mit einer Verfassungsbeschwerde gegen sein Mordurteil.
Dass nun auch dem Unfallfahrer von Deutz eine lange Haftstrafe droht, kommt daher nicht überraschend. Doch der Prozess hat noch nicht begonnen. Gerichte müssen jede Tat und jeden Angeklagten individuell unter die Lupe nehmen. Was hat er gemacht? Was hat er gedacht? Gibt es strafmildernde Aspekte? Im Namen des Volkes zu urteilen, heißt nicht automatisch, sich bei der Strafe nach der Mehrheit in der Bevölkerung zu richten.