Tierschützer prangern anMisshandelte Pferde im Rosenmontagszug? Festkomitee reagiert auf Vorwürfe

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Rosenmontagszug in Köln.
Der Kölner Rosenmontagszug am Rosenmontag ist der Höhepunkt des Rheinischen Karneval.
Köln. Pferdekutsche mit Pferden.
24.02.2020
copyright by Michael Bause

Kutsche Altstädter Rosenmontagszug 2020

Ein Pferdebesitzer wurde in erster Instanz wegen Tierquälerei verurteilt. Seine Pferde waren im Rosenmontagszug dabei. Das sorgt für Kritik.

Die Tierschutzorganisation Peta übt massive Kritik am Festkomitee Kölner Karneval, weil Pferde eines wegen Tierquälerei verurteilten Mannes am Rosenmontagszug teilgenommen haben. Der Mann soll seine Pferde mit Gewalt gefügig gemacht haben. „Auch der diesjährige Rosenmontagszug war eine einzige Schinderei für die Pferde. Daher würde es kaum verwundern, wenn ein verurteilter Pferdequäler dafür zugelassen wurde“, sagte Peter Höffken, Fachreferent bei Peta.

Der Pferdebesitzer und Kutschenfahrer aus der Eifel war am 13. Februar vom zuständigen Amtsgericht in erster Instanz wegen Tierquälerei in vier Fällen zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, seine Pferde unter anderem mit Besen, Hammer und anderen Werkzeugen geschlagen und misshandelt zu haben, um sie zu erziehen und gefügig zu machen. Da sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen sind, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Ich bin kein Tierquäler und werde meine Unschuld beweisen
Pferdebesitzer, in erster Instanz wegen Tierquälerei verurteilt

Im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ betont der Mann seine Unschuld: „Das ist Rufmord. Ich bin kein Tierquäler und werde meine Unschuld beweisen.“ Vier seiner „hochkarätigen, professionellen“ Pferde seien in diesem Jahr beim Rosenmontagszug im Einsatz gewesen: Sie hätten eine Kutsche der Altstädter gezogen. Seine Tochter habe diese gelenkt, da er wegen einer Schulterverletzung nicht habe fahren können.

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Das Festkomitee bestätigt auf Anfrage, dass eine Pferdekutsche des verurteilten Mannes im Rosenmontagszug mitgefahren sei. Das Festkomitee habe „wenige Tage“ vor dem Zug erstmals von den Vorwürfen und dem Urteil gegen den Pferdebesitzer erfahren und „umgehend“ die betreffende Karnevalsgesellschaft der Altstädter kontaktiert. „Von unserer Seite wurde dringlich und unmissverständlich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme“ des Mannes am Kölner Rosenmontagszug nicht erwünscht sei, teilt das Festkomitee mit.

Kölner Festkomitee: Kutschbetrieb wird für Rosenmontagszug gesperrt

Diese Entscheidung hätten die Altstädter „vollumfänglich mitgetragen und ihm gegenüber unmittelbar ein Teilnahmeverbot ausgesprochen“, sagt ein Sprecher der Altstädter. Dennoch habe sich der Mann im Aufstellbereich des Zuges aufgehalten und soll trotz Verbotes laut Festkomitee versucht haben, die Kutsche zu Fuß zu begleiten. Das werde „mit einer Sperre des betreffenden Kutschbetriebes für den Kölner Rosenmontagszug sanktioniert“, heißt es seitens des Festkomitees. Künftig dürfen also weder der Mann noch Pferde seines Hofes am Rosenmontagszug teilnehmen.

Doch warum hat das Festkomitee zwar den Mann selbst, nicht aber seine Pferde von vornherein vom Zug ausgeschlossen, wenn dieser nach Auffassung des Gerichts seinen Tieren Gewalt antut? „Die Pferde, die im Rosenmontagszug mitgelaufen sind, waren nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens“, sagt Michael Kramp vom Festkomitee. „Vor Gericht ging es um Pferde, die nicht seine eigenen waren, sondern die bei ihm untergestellt waren.“

Keines der Tiere war in einem zu beanstandenden Zustand
Festkomitee Kölner Karneval

Das Festkomitee betont, dass die mitgeführten Pferde der betroffenen Kutsche „vorab, während des Zuges und im Bereich der Auflösung“ von der Reiterlichen Vereinigung, von Kontrolleuren des Festkomitees sowie unabhängig davon von Veterinären des städtischen Veterinäramtes begutachtet worden seien: „Dabei war keines der Tiere in einem zu beanstandenden Zustand.“

Für die Teilnahme von Pferden in Karnevalszügen gelten landesweit strenge Regeln. Sie dürfen nicht vor oder hinter Musikkapellen gehen und nicht länger als acht Stunden geritten werden, nach vier Stunden müssen sie eine Pause machen. Außerdem muss für die Tiere eine Gelassenheitsprüfung nachgewiesen werden. Für die Reiter gilt ein Alkohol-, Rauch- und Handyverbot. Sie müssen viele Reitstunden nachweisen und dürfen höchstens 15 Prozent des Pferdegewichts wiegen. Außerdem gibt es Dopingkontrollen, um etwa zu prüfen, ob den Tieren Beruhigungsmittel verabreicht wurden.

Immer wieder gibt es Diskussionen über die Teilnahme von Pferden in Karnevalszügen. Die Tierschutzorganisation Peta setzt sich für ein Verbot von Pferden bei Karnevalsumzügen ein. Laute Musik, fliegende Süßigkeiten und feiernde Menschen „versetzen die sensiblen Tiere unter ständigen Stress. Pferde sind Fluchttiere und sehr schreckhaft“, so Peta.

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