Kommentar zum Besuchsverbot in KölnKeiner darf im Krankenhaus einsam sterben

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Ein Schild mit der Aufschrift „Besuchsverbot“ hängt vor einem Seniorenheim.

Köln – Alle vier Minuten stirbt in deutschen Krankenhäusern ein Mensch mit Covid-19. In den meisten Fällen allein. Auch in Köln. Schwerkranke liegen einsam in ihren Betten, betagte Patienten fallen ohne die Besuche ihrer Lieben ins Krankenhausdelir, während Angehörige verzweifelt darum kämpfen, zu ihren Lieben vordringen zu können. Und Ärzte müssen neben ihrer Arbeit die tägliche Abwägung treffen, ob die Verfassung eines Patienten so schlecht ist, dass sie das Infektionsrisiko durch einen Besuch aufwiegt. 

Nie mehr einsames Sterben

Dabei hieß es doch, man habe gelernt aus der ersten Welle: Nie mehr menschenunwürdige Isolation, nie mehr einsames Sterben. Gerade jetzt, da es wieder ernst wird, gilt es, das Versprechen einzulösen, dem Infektionsschutz nicht die Humanität unterzuordnen.

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Das bedeutet einerseits, dass die Landesregierung einheitliche Leitlinien für die Krankenhäuser vorgeben muss, und Besuchsregelungen nicht ins völlige Ermessen der Häuser gelegt werden dürfen, die damit in NRW sehr unterschiedlich umgehen. Und zweitens, dass die Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen, die sichere Besuche ermöglichen:  Arbeitgeber spendieren zu Weihnachten ihren Mitarbeitern Schnelltests für das Fest mit ihren Lieben, die Lufthansa bietet Schnelltests vor dem Boarding an und nach den Ferien werden Lehrer vom Land mit Schnelltests ausgestattet.

Keine Schnelltests für Besucher in Kliniken

In den Kölner Krankenhäusern gibt es für Besucher keine. Ebenso wenig wie  FFP2-Masken für Besucher mit  Ausnahmegenehmigung – obwohl sie einen verlässlicheren Schutz bieten würden. Besuchern wird lediglich empfohlen, eine mitzubringen.

Wer am Meniskus operiert wurde, der kann auf Besuch verzichten. Wer in einer  existenziellen Situation ist, muss – unter größtmöglichem Schutz – besucht werden dürfen. Auch derjenige, der schwer an Covid erkrankt auf der Intensivstation liegt.

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