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Kölner Lichter 2025Bundespolizei erlässt Waffen- und Glasverbot an zwei Kölner Bahnhöfen

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Feuerwerk, im Hintergrund der Dom

2019 fanden die Kölner Lichter zum bislang letzten Mal statt.

Zum Comeback der Kölner Lichter hat die Bundespolizei ein Verbot für gefährliche Gegenstände und Glasflaschen an zwei Bahnhöfen erlassen.

Nach sechsjähriger Pause findet am Samstag, 30. August, wieder die Musik- und Feuerwerksveranstaltung „Kölner Lichter“ statt. Zu diesem Anlass hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin für zwei Bahnhöfe in Köln ein Verbot erlassen.

Verbot gilt am Hauptbahnhof und in Deutz

Danach ist das Mitführen von gefährlichen Gegenständen und Glasflaschen untersagt. Dies gilt für den Kölner Hauptbahnhof sowie den Bahnhof Köln Messe/Deutz im Zeitraum vom 30. August bis zum 31. August. Der Geltungsbereich umfasst den gesamten Gebäudekomplex sowie die Gleisanlagen. Als gefährliche Gegenstände gelten unter anderem Feuer- und Luftdruckwaffen, Messer sowie Gegenstände, die als Schlagwaffe verwendet werden können.

Das Verbot gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich aufhalten oder diesen betreten. Die Polizei definiert das „Mitführen“ eines gefährlichen Gegenstandes so, dass dieser „mit der Möglichkeit eines unmittelbaren Zugriffs beispielsweise am Körper oder in der am Körper getragenen Kleidung oder Tasche aufbewahrt wird“. (red)