Anders als zunächst gemeldet, gilt für die Kölner Lichter kein Glasflaschenverbot an Kölner Bahnhöfen.
Kölner LichterBundespolizei korrigiert Falschmeldung zu Glasflaschenverbot

An zwei Kölner Bahnhöfen ist am 30. und 31. August das Mitführen von gefährlichen Gegenständen verboten – Glasflaschen sind jedoch erlaubt. (Symbolbild)
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Die Bundespolizei hat am Donnerstag (28. August) eine frühere Pressemitteilung zur Veranstaltung „Kölner Lichter“ korrigiert.
Kölner Lichter: Kein Glasflaschenverbot an Kölner Bahnhöfen
In einer am Mittwoch (27. August) veröffentlichten Meldung war fälschlicherweise von einem Glasflaschenverbot für den Kölner Hauptbahnhof sowie den Bahnhof Köln Messe/Deutz im Zeitraum vom 30. August bis zum 31. August die Rede.
Wie die Behörde nun klarstellte, bezieht sich die erlassene Allgemeinverfügung jedoch nur auf das Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen. Als gefährliche Gegenstände gelten unter anderem Feuer- und Luftdruckwaffen, Messer sowie Gegenstände, die als Schlagwaffe verwendet werden können. Die Bundespolizei bittet darum, den Fehler zu entschuldigen. (red)