Radfahrerin in Köln gestorbenLkw-Fahrer nach tödlichem Abbiege-Unfall vor Gericht

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Justitia am Gericht

Justitia an einem Gerichtsgebäude (Symbolbild)

  • Im April 2018 hat sich in Köln-Riehl ein tödlicher Unfall ereignet.
  • Ein Lkw-Fahrer musste sich jetzt vor dem Kölner Amtsgericht dafür verantworten.

Köln – Der tödliche Zusammenstoß eines Lkw-Fahrers mit einer 46-jährigen Radfahrerin vom 24. April 2018 war am Freitag Thema vor dem Kölner Amtsgericht. Dort musste sich der 39-jährige Lkw-Fahrer, Vater eines vierjährigen Sohnes, wegen fahrlässiger Tötung auf der Anklagebank einfinden. Laut Anklage war der Fahrer morgens kurz nach 8 Uhr auf der Boltensternstraße in Richtung Niehler Gürtel stadtauswärts unterwegs, so auch die Radfahrerin. Sie war auf dem Weg zur Arbeit.

Am Rechtsabbieger wollte der Lkw-Fahrer auf den Niehler Gürtel in Richtung Mülheimer Brücke abbiegen. Dabei hielt er zunächst an, um laut Zeugenaussagen einen Linksabbieger auf den Niehler Gürtel passieren zulassen. Beim Anfahren erfasste er die Radfahrerin, die weiter geradeaus der Boltensternstraße folgen wollte. Weil er anhielt - laut Sachverständigen-Gutachten rund 4 Sekunden lang - glaubte sich die Radfahrerin fataler Weise auf der sicheren Seite und ging davon aus, er habe sie gesehen.

„Sie starb in meinen Händen.“

Laut Anklage soll der Fahrer 1 bis 1,2 Sekunden Zeit gehabt haben, die Radfahrerin wahrzunehmen. Unter Tränen versicherte der Angeklagte kurz vor dem Zusammenbruch im Saal: „Ich wusste, dass es eine gefährliche Kreuzung ist, aber ich habe die Frau nicht gesehen.“ Als er anfuhr, hörte er ein lärmendes Geräusch, sprang aus dem Wagen und sah die Frau am Boden. Er habe noch versucht, zu helfen, sie zu stabilisieren, doch es war zu spät: „Sie starb in meinen Händen.“

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Der Lkw-Fahrer erlitt einen Schock und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Seit dem Unfall ist er arbeitsunfähig, kann sich nicht mehr hinters Steuer setzen. Die Staatsanwaltschaft forderte für den bisher nicht vorbestraften Fahrer eine neunmonatige Bewährungsstrafe. Das Gericht hielt eine Geldstrafe für ausreichend, setzte 1500 Euro fest. Keinen Zweifel ließ der Richter an der Verantwortlichkeit des Geschehens: „Das Opfer war vorfahrtsberechtigt. Es war die alleinige Schuld des Fahrers.“ Letztlich sei der Fall ein „menschliches Drama und eine Verkettung sehr, sehr unglücklicher Umstände.“

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