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Klagen wegen LärmDie Kölner Volksbühne siegt im Streit mit Nachbarn

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Die Volksbühne am Rudolfplatz

Die Volksbühne am Rudolfplatz

Ein Kölner Gericht hatte einem Nachbarn recht gegeben. Nun entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster ganz anders.

In der Volksbühne am Rudolfplatz dürfen weiterhin Konzerte stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klage eines Nachbarn wegen Lärmbelästigung abgewiesen und eine jahrelange Hängepartie beendet. Die Berufungen der Stadt Köln und der Volksbühne vom Mai 2022 hatten damit Erfolg.

Der Eigentümer einer Wohnung im Nachbargebäude fühlte sich durch den seit 2015 stattfindenden Konzertbetrieb im ehemaligen Millowitsch-Theater in seinen Rechten verletzt und hatte gegen die entsprechende Baugenehmigung der Stadt geklagt. Damit hatte er beim Verwaltungsgericht Köln Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat dieses Urteil nun geändert: Die Baugenehmigung verletze keine Rechte des Nachbarn.

Gericht: Wohnnutzung neben dem Theater ist rechtswidrig

Im Gegenteil: Nach Überzeugung des OVG bewohnt der Kläger rechtswidrig das Gebäude, das zuvor gewerblich von einer Druckerei genutzt und von ihm in Wohnraum umgewandelt wurde. Das OVG hob die 2018 von der Stadt Köln erteilte Baugenehmigung für die Wohnnutzung des Nachbarn sogar auf. Der Nachbar verlor also in zweifacher Hinsicht. Das OVG ließ keine Revision zu. Dagegen kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

Die Betreiber der Volksbühne berufen sich zu Recht auf Bestandsschutz, so das Gericht. Für die Volksbühne bestehe eine ältere Baugenehmigung mit dem Betrieb auch nach 22 Uhr. Damit sei das Gebäude in der unmittelbaren Nachbarschaft gar nicht als Wohnraum nutzbar. Der erweiterte Betrieb mit Konzerten bis 22 Uhr ist nach dem Urteil des OVG ebenfalls unbedenklich. Die Richtwerte zum Lärmschutz würden tagsüber eingehalten.

In einem weiteren Verfahren hat das Oberverwaltungsgericht die Berufung einer anderen Nachbarin zurückgewiesen, die bereits in erster Instanz mit ihrer Klage gescheitert war.

Geschäftsführer der Volksbühne „sehr glücklich“

Birger Steinbrück, einer der Geschäftsführer der Volksbühne, war bei der mündlichen Verhandlung dabei und sagte nach dem Urteil: „Wir sind sehr glücklich. Wir haben in allen Punkten gewonnen. Damit steht die Zukunft unseres Theaters wieder auf einer sicheren Grundlage.“ Man werde sich nun die genaue Urteilsbegründung ansehen. Es bleibe aber dabei, dass die Veranstaltungen um 22 Uhr beendet werden.

Das ehemalige Millowitsch-Theater war 2015 von neuen Betreibern in die Volksbühne am Rudolfplatz umgewandelt worden. Zu Theatervorstellungen kamen Konzerte hinzu. Wegen des Streits mit dem Nachbarn waren unter anderem Lärm-Messgeräte im Saal aufgestellt und das frühe Ende der Konzerte eingeführt worden. Die Reihe „Kölsch-Konzerte“ mit den Paveiern, Bläck Fööss und den Räubern war für dieses Jahr ganz gestrichen worden.

In der Kölner Kulturszene hatte der Konflikt zu großen Befürchtungen geführt, dass klagende Nachbarn Konzerte und andere Abendveranstaltungen künftig erschweren könnten. Eine große Welle der Solidarität hatte seit dem ersten Urteil die Volksbühne erreicht.