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„Eine Gefahr für sich und andere“Kölner zündet Wohnung der Ex-Freundin an

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So sieht die zerstörte Wohnung nach dem Brand aus

Köln – Für Jens H., der sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht wegen schwerer Brandstiftung und weiterer Delikte verantworten musste, ging die Verhandlung glimpflich aus. Die Staatsanwältin hatte drei Jahre Gefängnis gefordert, doch das Schöffengericht verhängte eine zweijährige Bewährungsstrafe – allerdings mit strengen Auflagen. „Das ist wie Weihnachten und Ostern auf einmal“, sagte der Vorsitzende. Für Jens H., der mehrfach vorbestraft ist, sei es die allerletzte Chance, seinem Leben eine Wendung zum Positiven zu geben. „Wenn Sie das nicht schaffen, dann knallt es irgendwann gewaltig.“

Räume ausgebrannt

Der 25-Jährige hatte den Hauptvorwurf bestätigt: Am 6. Mai dieses Jahres hatte er in Bocklemünd aus Frust in der Wohnung seiner Ex-Freundin, von der er seit Jahren getrennt ist und mit der er Zwillingstöchter hat, ein Sofa in in Brand gesteckt, als er sich alleine dort aufhielt. Das Feuer im 13. Stockwerk des Hochhauses am Görlinger Zentrum griff rasch um sich.

Die Räume brannten aus, auch die Nachbarwohnung wurde unbewohnbar, zu Schaden kam jedoch niemand. Die anderen Taten beging Jens H. (Name geändert) allesamt in den Monaten davor. Das Gericht hält es für erwiesen, dass er seine ehemalige Lebensgefährtin schlug, gegen ihren Willen am Geldautomaten einen dreistelligen Betrag von ihrem Konto abhob und zudem im Besitz von 16 Ecstasy-Tabletten war.

Forderungen nach therapeutischen Maßnahmen

Der Verteidiger sprach von einem „besonderen Fall“. Sein Mandant sei offenbar „eine Gefahr für sich und andere“ und brauche Hilfe. Deshalb beantragte er außer zwei Jahren Haft auf Bewährung, „therapeutische Maßnahmen“ anzuordnen.

Entsprechend urteilte das Schöffengericht. „Im Knast wird niemand besser“, sagte der Vorsitzende. Es habe keinen Sinn, wenn Jens H. „die Strafe auf einer Arschbacke absitzt, und dann fängt alles wieder von vorne an.“ Entscheidend sei, dass er sich eingestehe, mehr Probleme zu haben, als er wahrhaben wolle, sich Hilfe suche und endlich mit jemandem offen über diese Probleme spreche.

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Deshalb beschloss das Schöffengericht als Auflage, dass er eine Psychotherapie macht. Alle vier Wochen hat er nachzuweisen, dass er sich darum bemüht. „Auf Anhieb wird es nicht klappen“, so der Richter, „das wird mindestens ein halbes Jahre dauern.“ Als Voraussetzung dafür, die Therapie zu beginnen, setzte das Gericht fest, dass Jens H., der bis zur Inhaftierung Ecstasy und Kokain konsumiert hat, clean bleiben muss. „Ich will sehen, dass Sie in Bewegung kommen“, sagte der Vorsitzende.