Die Angeklagte hatte einen hohen Sachschaden von über einer halben Million Euro angerichtet.
Motiv Einsamkeit?71-jährige Kölnerin legt zwei Brände in Seniorenresidenz

Die Kölner Feuerwehr musste zweimal nach Vogelsang ausrücken.
Copyright: Alexander Schwaiger (Symbolbild)
Wegen zweifacher Brandstiftung in einem 26-Parteien-Haus in Vogelsang, in dem Senioren ohne Pflegekräfte wohnen, musste sich eine der Bewohnerinnen am Donnerstag vor dem Amtsgericht verantworten. Die 71-Jährige hatte einen Schaden von mehr als einer halben Million Euro angerichtet. Verletzt wurde niemand. Ein technisches Detail hatte die Dame schließlich überführt.
Köln: Zwei Brände in Keller von Mehrparteienhaus gelegt
Im November 2022 hatte die Angeklagte einen Notizzettel in den Kellerräumen angezündet und so einen ausgedehnten Brand verursacht. Die Holzverschläge im Untergeschoss fingen Feuer und Leitungen wurden beschädigt. Als Verursacherin fiel die Dame zunächst nicht auf. Es sollte rund ein Jahr bis zur nächsten Tat vergehen. Am Neujahrstag zündelte die Angeklagte erneut im Keller.
Wegen der starken Ausbreitung ließ sich der zweite Brand erst nach etwa eineinhalb Stunden durch die Feuerwehr unter Kontrolle bringen. Anschließend waren noch umfangreiche Nachlöscharbeiten und Lüftungsmaßnahmen erforderlich. Dabei mussten auch Teile der Hausfassade demontiert werden. Wieder konnten die älteren Bewohner ihre Kellerräume über Monate nicht nutzen.
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Köln: Seniorin legt Geständnis im Amtsgericht ab
Eine Brandermittlerin der Kriminalpolizei sagte im Zeugenstand, im zweiten Fall direkt von einer Brandstiftung ausgegangen zu sein. Sie habe sich an den Tatort erinnert. Die 71-jährige Bewohnerin sei in den Fokus der Ermittlungen geraten, da sie kurz vor Entdeckung des Feuers im Keller gewesen sei – das habe die Auswertung des elektronischen Transponders für die Türöffnung ergeben.
Da die Dame nicht selbst den Brand gemeldet habe, sei es daher naheliegend, dass sie selbst die Verursacherin gewesen sei. Das gab die Angeklagte zum Prozessauftakt über ihre Verteidigerin Julia Stab auch zu. Zum Motiv sagte sie nichts. Zeugenaussagen legten aber nahe, dass sich die Dame nach dem ersten Feuer über den neu entstandenen Kontakt zu den Mitbewohnern gefreut habe.
Köln: Richter spricht Bewährungsstrafe für Brandstiftung aus
„Es war so eine großartige Gemeinschaft und alle haben sich untereinander geholfen“, habe die Angeklagte sinngemäß geäußert und es sehr bedauert, dass die Kontakte nach der Beseitigung der ersten Feuerschäden offenbar wieder abflauten. Nicht überblickt habe die Angeklagte, die intelligenzgemindert sei, laut ihrer Rechtsanwältin das ganze Ausmaß ihres Handelns.
Gefährden habe sie niemanden wollen, sagte Verteidigerin Stab. Dafür spräche auch, dass sie jeweils wieder in ihre Wohnung im siebten Stock zurückgekehrt sei. Dort lebte sie mit ihrem Hund, der ihr „Ein und Alles“ sei. Richter Karlheinz Seidel verurteilte die Seniorin zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung. Beim nächsten Mal drohe Gefängnis. Auch äußerte sich Seidel deutlich zu einer ausgesprochenen Kündigung seitens des Vermieters: „Wer zweimal zündelt, der ist in dem Haus auch falsch.“