Heizstrahler verbieten?Wie Kölns Außengastronomie mit der Energiekrise umgeht

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Heizstrahler Außengastro

Heizstrahler im Außenbereich eines Lokals

Köln – In der Energiekrise will die Stadtverwaltung Gastronomen motivieren, in diesem Herbst und Winter auf Heizstrahler möglichst zu verzichten. Das geht aus der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Fraktion der Linken hervor. Die Verwaltung sehe aktuell „keine Möglichkeit, die Nutzung von elektrischen Heizstrahlern öffentlich-rechtlich zu untersagen“. Gleichwohl sei Energiesparen – nicht nur in angespannten Zeiten – ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.

Die Zentrale Anlaufstelle Gastronomie der Stadt werde deshalb das Thema aufnehmen und mit der Gastronomie sowie deren Interessenverbänden diskutieren, heißt es in dem von Stadtdirektorin Andrea Blome unterzeichneten Schriftstück. Wirtinnen und Wirte sollen für einen sparsamen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen sensibilisiert und angeregt werden, alternative Wärmequellen zu verwenden.

Gastronomen könnten auf Altbewährtes zurückgreifen müssen

Es sei nicht ausgeschlossen, dass bei einer möglichen Verschärfung der Lage ein generelles Verbot im Rahmen der Energiesicherheit eingeführt werden könnte. Einschränkungen, die mit der Corona-Pandemie zusammenhingen, gebe es aktuell nicht, sodass auf altbewährte Alternativen, wie zum Beispiel die Nutzung von Decken, zurückgegriffen werden könne. Die vorhandenen Wetterschutzelemente dürften zudem noch bis Ende März 2023 zur Minderung der Wettereinflüsse genutzt werden.

Ob Heizstrahler in Außengastronomien generell untersagt werden können, sei noch zu prüfen, so die Stadt. Das könnte etwa nach Ablauf der befristeten Sonderregelungen zur Stärkung der Gastronomie ab April 2023 geschehen. Abzuwarten bleibe, ob der Gesetzgeber beispielsweise über ein Klimaschutzgesetz neue Regelungen treffen wird.

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Grundsätzlich verboten ist bereits jetzt der Betrieb von gasbetriebenen Heizpilzen innerhalb folgender Bereiche: Bahnhofsvorplatz am Hauptbahnhof, Elogiusplatz, Heumarkt, Rheingarten zwischen Markmannsgasse und Bischofsgartenstraße, Ringe zwischen Barbarossaplatz und Christophstraße, Severinstraße zwischen den Plätzen An Zint Jan und Chlodwigplatz und Wallrafplatz. Elektrische Heizstrahler sind in diesen Bereichen erlaubt.

Das städtische Gestaltungshandbuch regelt, wie elektrische Heizstrahler installiert sein müssen, damit sie den Anforderungen der Stadtverwaltung entsprechen. (red)

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