Abo

KommentarEnttäuschend, dass Stadt Köln auf Schaffung von Kfz-Stellplätzen besteht

2 min
28032019_kra_parkhausInnenstadt037

Die Tiefgarage Am Dom

  1. Laut einer neuen Stellplatzsatzung müssen Bauherren in Zukunft weniger Parkplätze für neue Wohnungen bauen.
  2. Dadurch sollen mehr Stellplätze für Fahrräder geschaffen werden.
  3. Doch dass die Stadt überhaupt weiterhin auf die Schaffung von Auto-Parkplätzen besteht, findet unser Autor nicht zielführend. Ein Kommentar.

Köln – Die Stadtverwaltung zeigt sich wie bei vielen anderen Themen auch bei der Stellplatzabgabe von ihrer zögerlichen Seite. Seit fast zwei Jahren lässt eine Neuregelung bereits auf sich warten. Dabei fordert die Immobilienwirtschaft zu Recht seit langer Zeit eine Lockerung. Die Stadt benötigt laut eigener Aussage mindestens 6000 neue Wohnungen pro Jahr – das Ziel wird jedoch regelmäßig verfehlt.

Ein Blick nach Hamburg zeigt, wie effektiv ein Verzicht auf eine Stellplatzpflicht als Instrument des Wohnungsbaus sein kann, weil den Bauherren weniger Kosten entstehen. Müssen sie Stellplätze um jeden Preis schaffen, kann das ein Projekt schlimmstenfalls unwirtschaftlich machen, so dass es erst gar nicht zustande kommt.

Tiefgarage nicht überall möglich und sinnvoll

Nicht überall ist es möglich und sinnvoll, eine Tiefgarage zu bauen. Andere Lösungen sorgen wiederum dafür, dass wertvoller Wohnraum verloren geht. In Köln existieren schon heute Wohnungsneubauten mit Tiefgaragen, die ausschließlich aufgrund der Verpflichtung zu Autostellplätzen gebaut werden mussten, von den Bewohnern jetzt aber kaum genutzt sind.

Das könnte Sie auch interessieren:

Insofern ist es enttäuschend und nicht zielführend, dass die Stadt auch weiterhin auf der Schaffung von Stellplätzen besteht – wenngleich es bei einigen Projekten zumindest weniger als bislang sein müssen. Auch bei der Verpflichtung zu mehr Abstellraum für Fahrräder wäre mehr möglich gewesen. Dass die Stadtverwaltung in dieser wichtigen Frage so wenig Weitsicht beweist, mag auch daran liegen, dass die Verkehrsdezernentin und nicht der Baudezernent für die Regelung zuständig ist.