Kommentar zu neuen VerbotenKölner Regelwerk wirkt kleinlich

Nicht länger erlaubt: Einweggrills in öffentlichen Grünanlagen
Copyright: Lizenz
Ein Lagerfeuer am Rheinufer ist eine schöne Sache, aber leider verboten. Zu gefährlich, findet die Stadtverwaltung. Folgerichtig ist „das Entzünden oder Unterhalten von offenen Feuer“ in der Kölner Straßenordnung untersagt. Die Bestimmung ist ebenso nachvollziehbar wie viele andere Einschränkungen in den städtischen Verordnungen, die für ein gepflegtes Miteinander in der Öffentlichkeit sorgen sollen. Mehr noch: Verstärkte Kontrollen würden Köln guttun.
Dass Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Tiere entfernen, sollte eine Selbstverständlichkeit sein - und kann nicht einmal unter Androhung eines Verwarngeldes restlos durchgesetzt werden. An anderer Stelle wirkt das Regelwerk dann allerdings doch etwas zu kleinlich. Um die Natur zu schützen, will die Verwaltung eine Sportart verbieten, die mehr und mehr Freunde findet: das Balancieren auf einem zwischen zwei Bäume gespannten Seil.
Mit diesem Paragrafen geht die Regulierungsfreude im Rathaus zu weit. Ein Kompromissvorschlag: Das Seil darf nur an solchen Stämmen befestigt werden, die eine gewisse Stärke haben. Um den Mindestumfang zu ermitteln, könnte die Verwaltung einen Runden Tisch einberufen; aus Holz, versteht sich.