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Kurzstrecken-Ticket der KVBUmsteige-Verbot soll rückgängig gemacht werden

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Eine KVB-Bahn an der Ecke Cäcilienstraße/Antonsgasse. (Symbolbild)

Köln – Das zum 1. Januar vom Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) eingeführte Umsteigeverbot auf der Kurzstrecke wird bei den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) nur eine Episode bleiben – zumindest auf Kölner Stadtgebiet. In einem gemeinsamen Antrag für die nächste Sitzung des Verkehrsausschusses am 31. Januar fordern die Ratsfraktionen von SPD, CDU, Grünen, Linke, FDP sowie den Gruppen GUT und Piraten, die „fahrgastunfreundliche Regelung“ so schnell wie möglich rückgängig zu machen.

KVB soll bis zu Klärung verzichten

Weil dies nur durch die Verbandsversammlung des VRS geschehen kann, schlagen die Politiker vor, dass die KVB „bis zu einer abschließenden Klärung des Sachverhaltes auf die Anwendung der neuen Kurzstreckenregelung verzichtet“. Darüber hinaus werden die Verbandsversammlung und der Tarifbeirat gebeten, in eine grundsätzliche Diskussion über die Tarifstruktur zu treten, mit dem Ziel, ein attraktives und preisgünstiges System zu entwickeln. „Wir befürworten die Initiative aus der Politik, weil es eine eindeutige Kundenreaktion auf die geänderte Kurzstreckenregelung gegeben hat“, sagte KVB-Vorstandschef Jürgen Fenske.

Das Umsteigeverbot hatte in Köln zu der kuriosen Situation geführt, dass man beispielsweise mit der Linie 16 von der Kinderklinik Amsterdamer Straße in Riehl bis zum Hauptbahnhof weiter mit dem Kurzstreckenticket fahren konnte, mit der Linie 15 von der Florastraße in Nippes jedoch nicht, weil man am Ebertplatz umsteigen muss. Die Entfernung ist in beiden Fällen nahezu gleich. Auch vom Hansaring zum Neumarkt kann man derzeit nicht mehr mit der Kurzstrecke fahren, weil man am Rudolfplatz umsteigen muss.

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Vier Haltestellen ab Einstieg

Grünen-Politiker Rolf Beu, Vorsitzender des Verkehrsausschusse im Düsseldorfer Landtag, hält das Kurzstrecken-Ticket ob mit oder ohne Umsteigeverbot generell für ungerecht. „Es gilt im VRS grundsätzlich für eine Fahrstrecke von vier Haltestellen ab Einstieg, unabhängig von der Entfernung.“

Die Verbandsversammlung des VRS hatte das Umsteigeverbot beim Kurzstreckenticket eingeführt, um die Tarife im gesamten Verbundgebiet zu vereinheitlichen und argumentiert, im Aachener Verkehrsverbund sei das Umsteigen noch nie möglich gewesen. Wirtschaftliche Gründe seien bei der Entscheidung nicht ausschlaggebend gewesen. Der VRS schätzt die Mehreinnahmen durch das Umsteigeverbot auf rund 250 000 Euro pro Jahr.

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