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Neue ErmittlungenWurde die KVB vor dem schweren Unfall gewarnt?

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KVB Unfall Luxemburger dpa 2

Die Wucht des Aufpralls war so groß, dass die Scheiben splitterten.

Köln – Die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) rücken in den Fokus der Kölner Staatsanwaltschaft. Nach der ausgesetzten Hauptverhandlung gegen einen ehemaligen Straßenbahnfahrer, der vor anderthalb Jahren mit mindestens 2,4 Promille Alkohol im Blut einen folgenschweren Unfall am Eifelwall verursacht hatte, hat die Amtsrichterin umfangreiche Nachermittlungen in Auftrag gegeben.

Wolfram Bauer, der Verteidiger des 56-jährigen Angeklagten, hatte zum Prozessauftakt am Donnerstag schwere Vorwürfe gegen die KVB erhoben und dem Unternehmen eine erhebliche Mitschuld an dem Unfall mit knapp 50 Verletzten Fahrgästen gegeben, woraufhin das Verfahren ausgesetzt wurde. Die Richterin will zunächst den Thesen des Rechtsanwalts nachgehen.

Folgende Fragen soll die Staatsanwaltschaft klären: Wussten Verantwortliche der Kölner Verkehrsbetriebe von der Alkoholabhängigkeit des Straßenbahnfahrers? Hat dessen Ehefrau am Unfalltag bei der Fahrerbetreuung der KVB angerufen, von einem Rückfall ihres Mannes berichtet und gefleht, ihn nicht fahren zu lassen? Falls ja, wer nahm die Warnung entgegen und ignorierte sie?

Konsequenzen für Mitarbeiter

Die KVB wollte sich auf Anfrage nicht äußern, Unternehmenssprecher Stephan Anemüller verwies auf das laufende Verfahren. Tatsächlich könnten einzelnen Mitarbeitern noch Konsequenzen drohen. „Wir werden prüfen, ob den KVB ein strafrechtlicher Vorwurf zu machen ist“, sagt Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer, Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft.

Die beiden Bahnen nach der Kollision am Eifelwall

„Sollte die Staatsanwaltschaft eine Mitschuld bei einzelnen KVB-Mitarbeitern sehen, droht diesen ein Strafverfahren wegen eines Unterlassungsdelikts“, erklärt Sebastian Schölzel, Fachanwalt für Strafrecht. Die Unterlassung könne beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung zum Tragen kommen, der Strafrahmen liege hier ebenfalls bei Geldstrafe bis hin zu drei Jahren Gefängnis.

Laut Schölzel sei die Frage entscheidend, ob KVB-Mitarbeiter einer möglichen Garantenpflicht nicht nachgekommen seien, was die Kollision zweier KVB-Bahnen der Linie 18 am Eifelwall bedingt hätte. Sei es durch das im Raum stehende konkrete Ignorieren der Warnung der Ehefrau des Straßenbahnfahrers oder generell einen nachlässigen Umgang mit alkoholkranken Mitarbeitern.

Schaden von 1,6 Millionen Euro

Die Nachermittlungen sollen auf Antrag des Verteidigers aber zunächst den Angeklagten zumindest teilweise entlasten, denn eine Mitschuld des Arbeitgebers wäre vor Gericht ein erheblicher Strafmilderungsgrund. Auch würde die Haftungsfrage wohl neu geklärt werden müssen. Beim Unfall entstand ein Sachschaden von 1,6 Millionen Euro, verletzte Fahrgäste klagen auf Schmerzensgeld.

Beim Prozessauftakt hatte Anwalt Bauer sogar von einer kompletten Schuldunfähigkeit seines Mandanten, dem auch gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen wird, gesprochen und ein psychiatrisches Gutachten angeregt, was die Richterin nun in Auftrag gibt. Demnach käme auch eine Verurteilung wegen Vollrauschs in Betracht; was aber ebenfalls mit Gefängnis bedroht ist.