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LandtagGrüne fordern Antidiskriminierungsgesetz für NRW

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Die Landtagsabgeordnete Berivan Aymaz

Düsseldorf – Schülerinnen und Schüler sollten künftig die Möglichkeit erhalten, sich besser gegen Diskriminierung durch Lehrkräfte an den Schulen zur Wehr zu setzen. Das soll ein Antidiskriminierungsgesetz ermöglichen, das die Grünen im Düsseldorfer Landtag einfordern.

„Die allermeisten Lehrerinnen und Lehrer sind demokratisch gesinnt und behandeln ihre Schüler gleich“, sagte Fraktionschefin Verena Schäffer vor Journalisten in Düsseldorf. „Es gibt aber auch Fälle, wo das nicht so ist und die Schüler eine tägliche Diskriminierung erleben“, so Schäffer. Es sei enorm wichtig, den Betroffenen mehr Rechte an die Hand zu geben. Ein Landesgesetz könne zum Beispiel auch Schadenersatzansprüche für an den Schulen erlittenes Unrecht festschreiben.

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In NRW haben 30 Prozent der Bürger eine Migrationsgeschichte. „Deshalb ist der Handlungsbedarf besonders groß“, sagte Berivan Aymaz, Landtagsabgeordnete aus Köln. Diskriminierung sei „ein Pulverfass für das gesellschaftliche Zusammenleben“. 13 Prozent der Fälle, die die Antidiskriminierungsstelle in Köln im Jahr 2019 betreut haben, seien aus dem Bildungssektor gemeldet worden.

Beweisführung soll erleichtert werden

Der Beweis, dass zum Beispiel eine schlechtere Benotung von einer rassistischen Grundhaltung beeinflusst sei, falle schwer, hieß es. Die Grünen wollen den Betroffenen mit einer erleichterten Beweisführung helfen. Ihr Gesetzentwurf sieht vor, dass auch Verbände ein Klagerecht erhalten sollen.

Aufgrund der föderalen Struktur in Deutschland greift das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht in allen Bereichen. Deshalb seien auch Bundesländer verpflichtet, die EU-Antidiskriminierungsrichtlinien umzusetzen, sagte Professor Alexander Tischbirek, der ein Gutachten für die Grünen zu den bisher vorhandenen Schutzlücken im Diskriminierungsrecht verfasst hat.

Wegen Hautfarbe abgewiesen

Im Bildungsbereich gebe es auch in Kindergärten, Hochschulen und Volkshochschulen, Bibliotheken und Museen Fälle von Diskriminierung. Schlechte Erfahrungen würden Betroffene zudem bei der Gewährung von sozialen Vergünstigungen zum Beispiel beim Eintritt in Schwimmbädern und Museen sammeln.

Ein großes Thema sei auch der Zugang zu staatlichen Dienstleistungen. So gebe es Beispiele dafür, dass Menschen der Zutritt zu einer kulturellen Veranstaltung eines städtischen Kulturbetriebs aufgrund der Hautfarbe verweigert wurde.