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Leerstand im LuxusviertelViele Villen in Köln-Müngersdorf liegen im Dornröschenschlaf

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Ein großzügiges freistehendes Haus steht in einem verwilderten Garten.

Eine von mehreren leer stehenden Villen in Müngersdorf: Das Haus an der Veit-Stoß-Straße 10. 

Im Malerviertel in Müngersdorf stehen einige Häuser leer. Viele Eigentümer haben ihre Häuser an die jüngere Generation vererbt. Bis zum Verkauf dauert es oft. 

Vor den bodentiefen Fenstern des Einfamilienhauses sind Büsche und Gräser üppig in die Höhe geschossen. Dahinter herrscht gähnende Leere. Ein Treppenlift weist noch daraufhin, dass vor einiger Zeit ein älterer Mensch hier gelebt hat. Sonst sind menschliche Spuren von dem Anwesen verschwunden. Das große Haus an der Veit-Stoß-Straße 10 steht schon lang leer. Zahlreiche andere Einfamilienhäuser im Müngersdorfer Malerviertel teilen sein Schicksal. An der Veit-Stoß-Straße 20 fristet ein gelb verklinkerter Bungalow ein Dornröschendasein. An der Spitzwegstraße 6a steht ein Haus geisterhaft leer, an der Hausnummer 2b, ist ein pompöses Anwesen unbewohnt. Auch an der Franz-Seiwert-Straße 29 ist lange niemand mehr zuhause. Die Hausnummer 20 ist ebenfalls menschenleer.

Ein Weidener, der namentlich nicht genannt werden möchte und bei seinem Spaziergang in den Äußeren Grüngürtel gerne durch das Malerviertel schlendert, hat die Geisterhäuser aufgelistet. Er fragt sich, warum so viele Häuser so lange unbewohnt bleiben, obwohl die Wohnraumschutzsatzung aufgrund der Wohnungsnot in der Stadt seit 2019 auch Einfamilienhäuser in ihren Schutzbereich einbezieht. Leerstand gilt nach der Satzung als Zweckentfremdung und kann vom Wohnungsamt geahndet werden, und zwar notfalls sogar mit einem Ordnungsgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro.

Generationenwechsel in Köln-Müngersdorf

Auf die Frage nach dem Grund für die Leere in den Häusern antworten die allermeisten Eigentümer nicht. Allein der ehemalige Besitzer des Hauses an der Veit-Stoß-Straße 20, der seinen Namen allerdings nicht in der Zeitung lesen möchte, gibt Auskunft: In dem Haus habe zuletzt seine Mutter gelebt. Sie sei vor über zwei Jahren verstorben. Er und seine Geschwister hätten es geerbt und im vergangenen August weiterverkauft. „Die Umschreibung des Eigentums hat aber bislang noch nicht stattgefunden“, sagt er. „Die Käufer planen aber auf jeden Fall, das Haus zu nutzen, entweder, es zu sanieren oder es abzureißen.“

Wie die Pläne konkret aussehen und wie weit fortgeschritten sie sind, wisse er nicht. Alles dauere einfach sehr lang. Der Fall sei typisch für die aktuelle Situation im Müngersdorfer Malerviertel. Sehr viele der Einfamilienhäuser seien in den 60er-Jahren gebaut worden. Dort finde nun ein Generationswechsel statt. Die Erbauer der Häuser würden versterben und die Erben würden eine Antwort auf die Frage suchen, wie sie nun genutzt werden sollen. Käufer finde man nicht sofort.

Villa im Malerviertel in Köln-Müngersdorf wird für 4 Millionen Euro angeboten

Die alten Häuser sind zumeist sanierungsbedürftig. Oft stellt sich auch die Frage, ob man sie nicht besser abreißt und neu baut. Harald Schäfer vom Bürgerverein Müngersdorf kann das bestätigen: „Es macht auf mich den Eindruck, als würden im Malerviertel regelmäßig freigewordene Häuser - teilweise über einen längeren Zeitraum - als Baugrundstücke angeboten“, sagt er. „Ganz billig sind die Grundstücke in einem Villenviertel ja nicht.“ Bei manchen Objekten ziehe sich ein Verkauf über Jahre hin. Die allerdings noch recht neue Villa an der der Spitzwegstraße 2b sei kürzlich erneut für knapp vier Millionen Euro in den Immobilienangeboten zu finden gewesen. Wer ein solches Grundstück besitzt, könne es sich vermutlich leisten, auf einen besonders profitablen Verkauf auch ein Weilchen zu warten

Dennoch: Nach der Wohnraumschutzsatzung dürfen Wohnungen und Einfamilienhäuser höchstens drei Monate leer stehen. Der Stadtverwaltung sind die Geisterhäuser in Müngersdorf allerdings unbekannt. „Die derzeitigen personellen Ressourcen reichen nicht aus, um Meldungen über Leerstände unmittelbar und zeitnah zu bearbeiten“, schreibt die Sprecherin der Stadt. „Die Prüfung von neuen Verdachtsmeldungen sowie die Bearbeitung bestehender Verfahren von geringerer Bedeutung wird gegenüber anderen Aufgaben der Wohnungsaufsicht bis auf Weiteres nachrangig bearbeitet.“