20.000 Euro KostenKölner Rentner soll seine Gartenlaube abreißen

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Karl-Günter Antoni will seine Laube nicht abreißen.

Karl-Günter Antoni will seine Laube nicht abreißen.

Mülheim – Karl-Günter Antoni traute Ende 2016 seinen Ohren nicht. Der fast erblindete 81-Jährige wollte den Pachtvertrag für seinen seit 1984 genutzten Kleingarten am Neurather Ring beenden. Doch der Kreisverband Kölner Gartenfreunde Verpächter lehnte das Ansinnen vorläufig ab. Erst müsse Antoni seine übergroße Laube abreißen. Denn mit ihren 74 Quadratmetern überdachter Fläche verstoße sie gegen das Bundeskleingartengesetz, das nur 24 Quadratmeter erlaube.

Die Laube ist unterkellert und hat zwei Etagen. Aus gutem Grund: Der Bau wurde 1942 von einer Familie Langen als Behelfsheim errichtet, weil ihr Haus in der Bergisch Gladbacher Straße während der „Nacht der 1000 Bomber“ zerstört worden war. Die Familie lebte bis in die 1970er Jahre hier.

Antoni war mit dem abschlägigen Bescheid nicht einverstanden. Er bevollmächtigte seine Nichte Gisela Witte, Widerspruch gegen die Auflage einzureichen. Diese wies darauf hin, dass Bestandsschutz gelten müsse. Als ihr Onkel den Garten pachtete, sei offensichtlich §18 Absatz 1 des Bundeskleingartengesetzes angewendet worden: „Der besagt, dass vor dem April 1983 errichtete Gartenlauben ungeändert genutzt werden können, auch wenn sie größer als 24 Quadratmeter sind.“ Doch damit war der Kreisverband nicht einverstanden. Er lehnte den Widerspruch umgehend ab mit der Begründung: „Pachtgegenstand ist nach Bundeskleingartengesetz lediglich das Gartenland, nicht aber Anpflanzungen und Baulichkeiten.“

„Nun muss ich nicht nur für ein Jahr mehr Pacht zahlen, sondern soll auch für die Kosten des Abrisses aufkommen, was bis zu 20 000 Euro teuer werden kann“, so Antoni. Hätte er gewusst, welche Probleme sich stellen, wäre der Pachtvertrag vor mehr als 33 Jahren nie zustande gekommen: „Mit dem heutigen Wissen hätte ich damals nie unterschrieben.“ Er und seine Nichte wollen dennoch nicht aufgeben. Sie wandten sich an Anwalt Gregor Mühe, der vor einem Jahr Antonis Gartennachbarin Christine Kubis in ähnlicher Sache vertreten hat. In der Anlage sind mehrere Lauben größer als erlaubt. Kubis war als erste betroffen.

„Die Fälle Kubis und Antoni sind nicht gleichzusetzen. Doch das Gericht wies bei Frau Kubis darauf hin, dass Bestandsschutz für den Hauptteil ihrer Laube gelte“, sagt der Anwalt. Allerdings sei das Urteil noch nicht rechtskräftig. Auf der anderen Seite bemängelt Mühe, dass der Kreisverband als Verpächter es 1984 versäumt habe, vor der Neuvergabe einen gesetzeskonformen Zustand mit Laube unter 24 Quadratmetern herzustellen. Eigentlich hätten die Vorgänger des heutigen Vorstands und Antonis dafür sorgen müssen. Mühe: „Jetzt werden die Sünden kollektiven Schlafens bestraft und dem Nachfolger auferlegt.“ Er schlägt vor, sich gütlich zu einigen und eine vernünftige Lösung zu finden: „Es kann nicht sein, dass ein Rentner das allein stemmen soll. Andererseits darf der Kleingärtnerverband nicht in den Ruin getrieben werden.“

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