Genervte FriedhofsbesucherWohnwagen blockieren Parkplatz in Köln-Dünnwald

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Wohnwagen und Campingmobile stehen dicht an dicht auf einem Parkplatz.

Der Parkplatz an der Straße Am Klosterhof wird seit Herbst von Wohnwagen und Campingmobilen blockiert.

Weil Wohnwagen und Campingmobile seit viele Wochen einen Parkplatz blockieren, finden Besucher des Friedhofs selbst keinen Stellplatz mehr.

Bei vielen vornehmlich älteren Dünnwalder Bürgern herrscht großer Unmut. Immer, wenn sie den Friedhof über dessen Südeingang an der Straße Am Klosterhof besuchen wollen, finden sie keinen Parkplatz. Der Grund: Hier sind seit Wochen etwa zehn Wohnwagen und Campingmobile abgestellt.

„Seit Herbst blockieren die Gefährte ausgerechnet jenen Parkplatz, den sonst viele Senioren nutzen“, berichtet Manfred Grimm, einer der Betroffenen. Fast die ganze Reihe zur Eisenbahn sei mit Wohnwagen, Wohnmobilen oder Anhängern zugestellt: „Die Fahrzeuge sind seit Monaten hier abgestellt und ich habe den Eindruck, die werden über den ganzen Winter bleiben.“

Eingang nahe der Trauerhalle des Friedhofs in Köln-Dünnwald beliebt

Grimm selbst kommt mit seiner Tochter fast jede Woche hierher, um ein Grab zu besuchen und zu pflegen. Der Südeingang biete sich an, weil in dessen Nähe auch die alte Trauerhalle steht, an der sich viele Trauernde treffen, um von einem Nahestehenden Abschied zu nehmen oder Gräber zu besuchen. Grimm: „Viele von ihnen sind auf den Rollstuhl oder einen Rollator angewiesen und der Parkplatz bietet sich an, weil die Wege von hier aus kürzer sind.“ Er berichtet, dass er zwar schon das Ordnungsamt über diese Situation informiert habe, aber keine Reaktion erfolgt sei.

„Wohnmobile bis 7,5 Tonnen sind straßenverkehrsrechtlich Pkw gleichgestellt. Dies bedeutet, dass auch sie zeitlich unbegrenzt abgestellt werden können“, teilte die Stadt nun auf Anfrage mit. Für das Abstellen von ordnungsgemäß zugelassenen und ordnungsgemäß geparkten Kraftfahrzeugen bestehe keine zeitliche Beschränkung. Die Fahrzeuge müssten lediglich bestimmte Bedingungen erfüllen: „Sie dürfen nicht behindernd stehen oder das Abstellen von Wohnmobilen ist durch eine gesonderte Beschilderung untersagt.“ Anders sehe es bei Wohnwagen und Anhängern ohne Zugfahrzeug aus. Bei diesen schreibe die Straßenverkehrsordnung eine Höchstparkdauer von 14 Tagen vor.

Grimm ist mit dieser Auskunft nicht zufrieden: „Es muss eine Lösung geben, dass Friedhofsbesucher auch wieder hier parken können.“ Er macht auch darauf aufmerksam, dass etwa drei Viertel der Fahrzeuge Wohnwagen ohne eigenen Antrieb seien: „Ich wundere mich, dass dieser Umstand dem Ordnungsamt noch nicht aufgefallen ist.“ Er will sich jetzt an den Dünnwalder Bürgerverein wenden und ihn dafür gewinnen, einen Antrag an den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden zu richten. Ziel soll es sein, die Stadt zu bewegen, hier Schilder anzubringen, die das Abstellen von Wohnmobilen jeder Art untersagen.

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