Abo

Mit LuftgewehrKölner Rentner soll auf Tauben geschossen haben

Lesezeit 2 Minuten
Amtsgericht Symbolbild

Der Fall wurde vor dem Kölner Amtsgericht verhandelt.

„Ich füttere sie, aber ich erschieße sie nicht“, sagte Hubert K. (Name geändert) am Dienstag im Amtsgericht und meinte damit, dass im Vogelhaus, das in seinem Garten steht, jeder gefiederte Gast willkommen ist.

Dies widersprach dem Vorwurf, für den sich der 84-jährige Rentner zu verantworten hatte: Im März 2021 habe er mit einer Druckluftwaffe Tauben abgeschossen. Im Zeugenstand sagte ein Nachbar, der in derselben Siedlung in Höhenhaus wohnt und ihn bei einer Tat beobachtet haben will, er habe einen Schuss gehört, und kurz darauf sei eine tödlich verletzte Taube in seinen Garten gestürzt.

Nachbar findet Projektile auf Balkon

Hubert K. habe am Fenster im ersten Stock seines Reihenhauses gestanden und die Waffe zurückgezogen. Der Zeuge sagte, später habe er Projektile, sogenannte Diabolos, auf seiner Terrasse und seinem Balkon gefunden. Er überreichte der Richterin außer Fotoausdrucken ein Plastiktütchen mit den Fundstücken. Andere Diabolos hatte die Polizei sichergestellt, die der Zeuge damals verständigt hatte. „Das ging über Jahre“, sagte er; wiederholt seien in der Nachbarschaft tote Tauben gefunden worden.

Kölner gibt 1500 Euro für Vogelfutter aus

Hubert K. behauptete, mit der Federdruckpistole, einem Geschenk seines Schwiegersohns, habe er nie auf Tiere geschossen, sondern immer nur auf eine Zielscheibe am Schuppen hinten in seinem Garten. Beleg für seine Liebe zu Vögeln sei, dass er im Jahr 1500 Euro dafür ausgebe, sie und andere Tiere zu füttern. „Sind Ihnen wirklich alle Vögel willkommen?“, hakte die Richterin nach. „Tauben sind ja schon ziemlich nervig.“ Der Angeklagte blieb dabei, nicht gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben, das Strafen für denjenigen vorsieht, der „ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet“.

Die Frage kam auf, ob man mit den Diabolos, die einen Durchmesser von 4,5 Millimetern haben, überhaupt Tauben töten könne. War es möglich, dass jemand anderes aus der Nachbarschaft geschossen hatte? „Ich weiß, da schießt jemand mit einem Kleinkaliber“, sagte der Angeklagte. Doch die gefundenen Projektile stammen eindeutig aus seiner Waffe.

Angeklagter schiebt Schuld auf andere Vögel

Schließlich brachte er eine weitere Vermutung ins Spiel: Vom Futterplatz angezogen, sei immer wieder ein aggressiver Sperber im Garten aufgetaucht; womöglich habe er sich über die Tauben hergemacht. Nicht alle Fragen ließen sich klären. Statt die Beweisaufnahme auszudehnen, stellte die Richterin das Verfahren ein.

Das könnte Sie auch interessieren:

Im Gegenzug musste sich Hubert K. bereit erklären, auf die Rückgabe der beschlagnahmten Waffe zu verzichten. Das war im Sinne seiner Betreuerin, die als Zeugin wenig zur Aufklärung beitragen konnte. „Ich mag nicht, dass er schießt“, sagte sie, „ich schimpfe dann mit ihm.“

KStA abonnieren