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Mieten-Schutz in KölnStadt beschließt Erhaltungssatzung für Teile von Mülheim

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Auch die Häuser an der Frankfurter Straße gehören zum Schutzgebiet.

Köln-Mülheim – Die Soziale Erhaltungssatzung für das Gebiet Mülheim Süd-West tritt nun in Kraft. Der Rat hat dies in seiner Sitzung Anfang Februar beschlossen.

Das Gebiet umfasst im Wesentlichen den historischen Kern der ehemals selbstständigen Stadt Mülheim. Auch die direkt angrenzenden Bereiche westlich von Clevischer Ring und Bergischer Ring sowie das historisch mehr bürgerlich geprägte Wohngebiet rund um den Mülheimer Stadtgarten zählen dazu. Daneben umfasst der Bereich auch Gebiete nördlich der zentralen Verkehrsachse Frankfurter Straße.

Gemischte Sozialstruktur in Köln-Mülheim

Mit der Satzung werden die Rahmenbedingungen geschaffen, um den attraktiven, zentral gelegenen Wohnstandort mit gut gemischter Sozialstruktur im Bestand zu erhalten sowie Aufwertungsprozesse sozial verträglicher und behutsamer steuern zu können. Das vorrangige Ziel ist, die dort Wohnenden vor Verdrängungsprozessen zu schützen. Mit diesem städtebaulichen Instrument ist jedoch kein individueller Mieterschutz verbunden.

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Im Gebiet Mülheim Süd-West stehen mit dem Inkrafttreten der Satzung Rückbau, Änderung und Nutzungsänderungen baulicher Anlagen unter einem Genehmigungsvorbehalt durch die Stadt.

Dritte Satzung in Köln

Dazu gehören auch Maßnahmen, die eigentlich nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigungsfrei sind. Bauliche Veränderungen, die über die übliche Modernisierung und Herstellung einer zeitgemäßen Ausstattung einer durchschnittlichen Wohnung hinausgehen, können so unterbunden werden. Nach der Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt der Stadt Köln ist das Gebiet neben dem Severinsviertel in der Innenstadt und der Stegerwald-Siedlung in Mülheim, das dritte in Köln, für das eine Soziale Erhaltungssatzung gilt.

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