Zwei junge Kölner in U-HaftPolizei fahndet nach drittem Verdächtigen im Mordfall am Mülheimer Hafen

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Spurensicherer der Polizei untersuchen eine Böschung am Tatort im Mülheimer Hafen.

Spurensicherung am Tatort nach dem Fund einer Leiche im Mülheimer Hafen am Sonntagmorgen (10.3.2024)

Der dritte Verdächtige wird mit internationalem Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Mordes gesucht.

Nach dem mutmaßlichen Mord an einem 15-Jährigen in Mülheim hat ein Richter Haftbefehl wegen dringenden Verdachts des gemeinschaftlichen Mordes gegen zwei 18 und 20 Jahre alte Kölner erlassen. Laut Staatsanwaltschaft gibt es Hinweise darauf, dass die beiden den Jugendlichen in der Nacht zum Sonntag erstochen haben, weil er kürzlich in einem Drogen-Prozess vor dem Amtsgericht gegen einen der beiden Beschuldigten ausgesagt hatte. Die Männer sitzen jetzt in Untersuchungshaft und „machen von ihrem Schweigerecht Gebrauch“, teilte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer mit.

Unterdessen fahndet die Polizei noch nach einem dritten Tatverdächtigen. Der Mann wird international mit Haftbefehl gesucht, ebenfalls wegen des dringenden Verdachts des gemeinschaftlich begangenen Mordes. Zeugen zufolge könnte der Verdächtige das Auto gefahren haben, in das die beiden anderen Beschuldigten das Opfer in der Nacht zum Sonntag gezerrt haben sollen. Angeblich fuhren sie gemeinsam in den wenige hundert Meter entfernten Mülheimer Hafen. Dort fanden Polizisten am Sonntagmorgen gegen 8 Uhr die Leiche des 15-Jährigen auf einer schmalen Landzunge.

Köln: Töteten die Männer aus Rache?

Sollten die mutmaßlichen Täter tatsächlich aus Rache gehandelt haben, stellt sich die Frage, ob die Tat möglicherweise hätte verhindert werden können. Hatten die Beschuldigten den 15-Jährigen im Vorfeld schon bedroht? Wusste er um die Gefahr, in der er offenbar schwebte? Und vor allem: Wussten die Ermittlungsbehörden davon und hätten ihn schützen können?

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Man prüfe dies noch, sagte ein Polizeisprecher auf Anfrage. Aber nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ soll die Polizei bis zur Entführung des Jugendlichen in der Tatnacht keine Kenntnis von einer Bedrohungslage gehabt haben. Ebenso wenig die Staatsanwaltschaft. Wie es heißt, soll auch der Prozess vor dem Amtsgericht im Februar in dieser Hinsicht unauffällig verlaufen sein. Von etwaigen Drohungen gegen den 15-Jährigen während oder nach der Verhandlung soll nichts bekannt geworden sein.

Mehrere Zeugen hatten am Sonntag gegen 1.30 Uhr gesehen und gehört, wie mutmaßlich der 18-Jährige und der 20-Jährige auf den Jugendlichen eingeschlagen und ihn massiv bedroht hatten. Beide Angreifer sollen Schusswaffen in der Hand gehalten haben und ihr Opfer schließlich von dem Platz vor einer Kneipe an der Danzier Straße weggezerrt und in ein Auto gezerrt haben. Mehrere Zeugen riefen daraufhin die Polizei, die sofort eine groß angelegte Fahndung startete. 

Den 18-Jährigen sollen Polizisten am frühen Morgen auf der Straße festgenommen haben, der Ältere soll zu Hause im Bett gelegen haben, als die Ermittler kamen, um ihn abzuholen. 

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