Nach SilvesternachtKarlsruhe erklärt Ablösung von Kölner Ex-Polizeipräsidenten für nichtig
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In der Silvesternacht 2015 sind am Kölner Hauptbahnhof Frauen sexuell belästigt und ausgeraubt worden. Die darauf folgende Versetzung des Polizeipräsidenten Wolfgang Albers in den Ruhestand widersprach laut Bundesverfassungsgericht dem Grundgesetz.
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Entlassung von Wolfgang Albers nach der Kölner Silvesternacht 2015 für grundgesetzwidrig erklärt.
Die nordrhein-westfälische Praxis, wonach ein Polizeipräsident jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden kann, ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte die Regelung nach Angaben vom Donnerstag für nichtig. Es antwortete damit dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, das über den Fall des früheren Kölner Polizeipräsidenten Wolfgang Albers entscheiden muss.
2015: Massive sexuelle Übergriffe und Diebstähle am Kölner Hauptbahnhof
Dieser wurde nach der Kölner Silvesternacht 2015, in der es rund um den Kölner Dom und am Hauptbahnhof zu massiven sexuellen Übergriffen und Diebstählen gekommen war, in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
Wolfgang Albers, ehemaliger Kölner Polizeipräsident
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Dagegen klagte der 1955 geborene Albers. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hatte das Verfahren ausgesetzt und dem BVerfG zur Prüfung vorgelegt.
Denn es zweifelte an der nordrhein-westfälischen Regelung, wonach Polizeipräsidenten politische Beamte sind und somit jederzeit von der Landesregierung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können.
Die Regelung greife in das sogenannte Lebenszeitprinzip ein, erklärte dieses nun. Der Eingriff sei nicht durch besondere Erfordernisse des Amts gerechtfertigt. Weder der Aufgabenbereich noch der Entscheidungsspielraum, die organisatorische Stellung oder die Beratungspflichten gegenüber der Landesregierung wiesen das Amt eines Polizeipräsidenten in Nordrhein-Westfalen als ein politisches aus.
Lebenszeitprinzip soll Unabhängigkeit gewährleisten
Das Lebenszeitprinzip sieht vor, dass Beamte grundsätzlich auf Lebenszeit beschäftigt werden. Es soll ihre Unabhängigkeit gewährleisten.
Das Verfahren von Albers wird nun am OVG fortgeführt. Nach dem BVerfG-Beschluss dürften die dortigen Richter seiner Klage stattgeben und seine Versetzung in den Ruhestand als ungültig erklären. (afp,dpa)