Köln – Der Anlass war harmlos, doch was darauf folgte so gravierend, dass sich seit Donnerstag die 11. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts damit befassen muss.
Am 14. Juni 2015 bekamen zwei Mädchen im Alter von vier und zehn Jahren in Roggendorf/Thenhoven Streit. Der Onkel des jüngeren Kindes, der 32-jährige Toni K., sah seine Nichte im Recht und war so aufgebracht, dass er die Sache nicht auf sich beruhen lassen wollte. Er holte den mitbeschuldigten Daniel T. (26, alle Namen geändert). Die Folge: eine Anklage wegen Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs und versuchten Totschlags.
Mit Auto angefahren – Mann fliegt über Motorhaube
Am Nachmittag stellten die beiden den Vater des zehnjährigen Mädchens zur Rede. Der zunächst verbale Streit wurde handgreiflich. „In gewolltem Zusammenwirken“ schlugen beide auf den Mann ein. Als der über ein Feld flüchtete, verfolgte ihn Toni K. in einem Mercedes und fuhr ihn mit geringer Geschwindigkeit an, so dass er über die Motorhaube flog.
Abends nahm der Streit größere Ausmaße an. Der Vater der Zehnjährigen stand vor einem Supermarkt; da steuerte eine Gruppe von 15 Leuten – darunter die Angeklagten – auf ihn zu. Dann zog Daniel T. eine Schusswaffe und feuerte auf den Vater, verfehlte ihn jedoch. Der setzte sich in einen VW Touran neben einen anderen Mann, der den Wagen startete. Als sie einige Meter zurückgelegt hatten, schoss Daniel T. erneut. Das Projektil durchschlug die Heckscheibe. Mit hohem Tempo verließ der Wagen das Schussfeld. Daniel T. habe den Tod der beschossenen Männer „zumindest billigend in Kauf genommen“, so die Anklage.
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„Ich rege an, dass sich jeder der Beteiligten überlegt, ob er alles richtig gemacht hat“, sagte die Vorsitzende Richterin Sabine Kretzschmar. Das Geschehen sei „völlig unangemessen für den Anlass“. Angemessen wäre es, sein Kind zu fragen, was passiert ist, ihm gegebenenfalls zu sagen, es solle sich entschuldigen – und schon säßen die Kinder wieder friedlich im Sandkasten. Hier aber habe die Polizei eine Mordkommission eingerichtet, die Staatsanwaltschaft die Abteilung für Kapitaldelikte eingeschaltet, und nun müsse sich eine Schwurgerichtskammer mit dem Fall beschäftigen. Die Angeklagten schwiegen. Am Freitag wird der Prozess fortgesetzt.


