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Prozess in DüsseldorfKölnerin wegen IS-Mitgliedschaft und Kriegsverbrechen angeklagt

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OLG Düsseldorf

Der Eingang des Oberlandesgerichts in Düsseldorf (Symbolbild)

Düsseldorf – Der Weg aus dem Dschihad führt die Deutsch-Türkin Mine K., 47, an diesem Montagvormittag in den großen Staatsschutzsaal des Düsseldorfer Oberlandesgerichts. Die mutmaßliche Anhängerin der Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS), versteckt ihr Gesicht vor den Kameras unter einer Jacke.

Kaum hat der Strafsenat den Hochsicherheitstrakt betreten, legt die Frau hinter der gläsernen Trennscheibe ihren Mantel ab. Sie trägt eine weiße Bluse, die langen schwarzen Haare unverhüllt. Mine K. blickt nervös, aber freundlich zu dem Vorsitzenden Frank Schreiber hinüber. Ihr drohen mehrere Jahre Haft.

Harte Anklage in kurzen Sätzen

Die Bundesanwaltschaft trägt in kurzen Sätzen die Anklage vor. Nach dem Studium der Politikwissenschaften radikalisiert sich die Angeklagte danach zusehends. Spätestens 2014 habe sie von einem Leben in einem islamischen Gottesstaat geträumt. Ihren ersten Mann habe die Mutter eines Sohnes verlassen, weil er ihr zu gemäßigt erscheint. Im Netz habe sie zunehmend radikale Töne angeschlagen und via Facebook Kontakt zu einem Islamisten geknüpft: Murat D. aus dem westfälischen Herford, der sich zu jener Zeit in der Türkei aufhält.

Die beiden heiraten im Januar 2015 via Skype. Kurz darauf reist Mine K. laut Anklage mit ihrem acht Jahre alten Jungen zu ihrem Ehemann in die Türkei. Gemeinsam lassen sie sich über die Grenze schleusen und schließen sich den Terror-Brigaden im irakischen Mossul an. Nach einer kurzen ideologischen Ausbildung soll Murat D. an der Front für einen Monatslohn von 250 US-Dollar gekämpft haben, während die Kölner Islamistin den Haushalt führt.

Rekrutierung im Irak

Bald zieht das Paar in die irakische Stadt Tal Afar. Dort hat der IS Wohnungen für seine Kämpfer requiriert. Sie bekommen laut Anklage ein Haus mit Garten, das die schiitischen Besitzer aus Furcht vor den Repressalien durch die sunnitischen IS-Schergen verlassen haben. Aus Sicht der Ankläger steht zu diesem Zeitpunkt fest, dass Mine K. nicht nur Hausfrau und Mutter im besetzten Gebiet gewesen ist, sondern fremdes Eigentum geplündert haben soll.

Ein völkerrechtswidriger Verstoß, der nach Meinung der Bundesanwaltschaft ein Kriegsverbrechen darstellt. Aus dem Vorfall leiten die Strafverfolger zugleich auch den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ab. Durch die Übernahme des Wohnhauses habe man demnach den Gebietsanspruch des IS gefestigt.

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Nach dem Tod ihres Mannes bei einem Gefecht zahlen die Kalifats-Brigaden Mine K. 1000 Dollar aus. Im Mai 2016 siedelt sie ins syrische Rakka um. Schließlich flieht sie desillusioniert in die Türkei. Dort stöbert das Bundeskriminalamt die Islamistin auf. Offen schildert sie die Geschehnisse im Irak, erzählt vom Haus in Mossul. Ihre Worte werden später zur Anklage führen. Im Oktober 2018 reist Mine K. mit ihrem nun zwölf Jahre alten Sohn nach Deutschland zurück und wird am Flughafen verhaftet.

Schwierige Frage der Strafbarkeit

Der Fall der Kölner Islamistin berührt rechtlich umstrittenes Terrain. Haben sich auch Frauen, die nie eine Waffe in die Hand genommen haben, als IS-Mitglieder strafbar gemacht? Muss bereits das Wohnen im IS-Gebiet geahndet werden? Strafverteidiger Martin Heising bemängelt die Beweisführung der Bundesanwaltschaft. Es sei unklar, wie seine Mandantin sich gegen das zugewiesene Haus hätte wehren können. Schließlich sei Widerspruch beim IS nicht üblich. Schon gar nicht von einer Frau.

„Es wird zunehmend gängige Praxis der Rechtsprechung im Rahmen von Prozessen gegen IS-Rückkehrerinnen, eigentlich legale Handlungen zu bestrafen“, moniert Heising in einer Prozesspause gegenüber dieser Zeitung. Kollege Serkan Alkan moniert: Bereits das Kochen für einen IS-Kämpfer werde bestraft.