Prozess in KölnAngeklagter soll hohe Preise bei Teppich-Auktion versprochen haben

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Symbolbild

Köln – Die Empörung war groß, als sich am Mittwoch in einem Flur des Amtsgerichts mehrere Zeuginnen über ihre Erfahrungen austauschten. Sie alle fühlten sich über den Tisch gezogen. „Ich war unglaublich naiv“, sagte eine von ihnen. Doch im Prozess, der in Sitzungssaal 13 stattfand, ließ sich nicht eindeutig feststellen, was am Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs dran war, den die Staatsanwaltschaft den drei Angeklagten machte.

Das Verfahren gegen einen Mann, der nur in einen Fall verwickelt gewesen sein soll, und eine Frau, die nicht in die Geschäftsabläufe involviert gewesen sein will, wurde schon früh eingestellt. Auf der Anklagebank sitzen blieb ein 46-jähriger Mann. Nach Anhörung etlicher Zeuginnen stellte das Schöffengericht auch in seinem Fall das Verfahren ein, allerdings mit der Auflage, dass er zwei Frauen jeweils 2000 Euro Schadenswiedergutmachung zahlt.

Elf Fälle seit dem Jahr 2018

Elf Fälle – der letzte aus dem Jahr 2018 – waren angeklagt. Nach Darstellung der Anklage meldeten sich die Frauen nach und nach bei einem Auktionshaus, für das der 46-Jährige tätig war. Sie wollten Teppiche loswerden, die sie zum Beispiel geerbt hatten. Der Mann habe ihnen weisgemacht, dass die Stücke sehr wertvoll seien, mit ihnen bei einer Versteigerung also hohe Preise erzielt werden könnten. Dafür sollten sie vorher gereinigt und gegebenenfalls repariert werden.

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Im Vertrauen darauf, dass sich die Investition lohne, hätten die Kundinnen Reinigungs- und Kommissionsverträge geschlossen und viel Geld dafür gezahlt, dass die Teppiche auf Vordermann gebracht würden. Schließlich hätten sie erfahren, dass die in Aussicht gestellte Auktion doch nicht stattfinde, und das Nachsehen gehabt.

Teppiche tatsächlich gesäubert und Löcher gestopft

Bei der Beweisaufnahme stellte sich heraus, dass wirklich Leistungen erbracht, das heißt Teppiche gesäubert und Löcher gestopft worden waren. Nur mit einem Vorher-Nachher-Vergleich hätte festgestellt werden können, ob der dafür berechnete Preis angemessen war – Jahre später praktisch ein Ding der Unmöglichkeit. Hinzu kommt, dass in zehn Fällen die Teppiche an ihre Besitzerinnen zurückgelangten.

Der Verteidiger machte überdies geltend, dass die Auktionen tatsächlich geplant gewesen seien und allein wegen widriger Umstände hätten abgesagt werden müssen, und stellte einen entsprechenden Beweisantrag. Einer Frau muss der 46-jährige Schadenersatz zahlen, weil sie einen überlassenen Teppich nicht zurückerhielt. Eine weitere Zeugin bekommt die gleiche Summe; sie hatte als Pfand Erbschmuck gegeben und sah ihn nie wieder.  

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