Köln – Wer Mäuse und Ratten im Haus bekämpft, muss aufpassen, nicht gegen das Tierschutzgesetz zu verstoßen. Am Montag hat das Kölner Amtsgericht einen Gastronomen, der seit 2003 in der Innenstadt ein Traditionsbrauhaus führt, zu einer Geldstrafe in Höhe von 2800 Euro verurteilt.
Mit seiner Methode, Mäuse auszumerzen, habe er die Tiere einen langsamen und qualvollen Tod sterben lassen. Bis zum Schluss hatten der 54-Jährige und auch seine Frau, die in der Gastwirtschaft mitarbeitet, jegliche Schuld von sich gewesen.
Dem Vernehmen nach ist die Anzeige von einem Anwalt der Tierschutzorganisation Peta erstattet worden, dem ein Video und Fotos zugespielt worden waren, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lassen. Davon konnten sich die Prozessbeteiligten überzeugen, als die Richterin die Bilder im Sitzungssaal auf einem großen Flachbildschirm zeigte. Zu sehen sind Pappunterlagen, die mit einer weißen, leicht schäumenden Klebemasse bestrichen sind.
Gegen Gesetz verstoßen
Das Video hält fest, das sich eines der damit gefangenen Kleinnager, schleimig verklebt, noch bewegt. Der Gastronom habe gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes verstoßen, heißt es in der Anklageschrift. Danach wird mit einer Geldstrafe oder Haft bis zu drei Jahren bestraft, wer „ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet“, ihm „aus Rohheit“ oder „länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden“ zufügt.
Am Morgen des Heiligen Abends 2016 entdeckten zwei Bierlieferanten, die einen Schlüssel zur Brauhaus hatten und Fässer abholten, am Eingangsbereich der Küche und des Schankraums die Pappteile, an denen einige Mäuse klebten. Im Zeugenstand wiederholten sie die Aussagen, die sie bei der Polizei gemacht hatten. Allerdings hat keiner von ihnen gesehen, dass der Wirt die Fallen aufgestellt hat. Früher hätten sie in dem Brauhaus niemals solche oder andere Fallen gesehen. Wer aber hat sie ausgelegt?
Der Angeklagte und seine Frau gaben an, sie hätten am Vorabend alles erledigt, was es vor der Winterpause noch zu tun gegeben habe. Der Koch und die Reinigungskraft hätten ihre Schlüssel abgegeben. Weitere Schlüssel zum Haus besäßen nur sie selber, die Tochter, die vorher weggefahren sei, und die Bierkutscher. Am Heiligen Abend hätten sie lange geschlafen und sich am Nachmittag auf den Weg zum Frankfurter Flughafen gemacht, um in den Urlaub zu fliegen. „Haben Sie Vermutungen, wer die Fallen aufgestellt hat?“, fragte die Richterin. „Nein“, erwiderte der Wirt. „Haben Sie ein Mäuse-Problem in Ihrer Gaststätte?“ Wieder lautete die Antwort „Nein.“ Doch einer der Bierlieferanten erwähnte, im Keller habe er schon mal weghuschende Mäuse bemerkt.
Anonyme Drohungen gegen den Wirt
Die Vorwürfe der Staatsanwältin, die sogar 4200 Euro Geldstrafe forderte, empfand der Angeklagte als empörend. In seinem Schlusswort verwies er zum Vergleich darauf, in Deutschland sei es „vollkommen legal“, Hunderttausende männliche Hühnerküken zu „schreddern“. Er jedenfalls habe „nichts gemacht“.
Trotzdem sei ihm im Vorfeld des Prozesses übel mitgespielt worden; er habe „anonyme Post“ mit Bedrohungen bekommen, und jemand habe an das Gasthaus den Spruch geklebt: „Achtung, hier wohnen Tierquäler“. Nach der Verhandlung kündigten der 54-Jährige und seine Frau an, in Berufung zu gehen.
