Das Bündnis „Rheinmetall entwaffnen“ will erneut ein Protestcamp veranstalten. Im vergangenen Jahr eskalierte eine Demonstration. Nun mobilisiert die linksradikale Szene bundesweit für die Protestwoche.
Nach Eskalation„Rheinmetall entwaffnen“ mobilisiert für erneutes Protestcamp – was auf Köln zukommt

Am 30. August 2025 spitzte sich die Lage zu. Eine Versammlung auf der Mechtildisstraße wurde von der Polizei aufgelöst. Über Stunden wurden in der Kölner Innenstadt zahlreiche Teilnehmer eingekesselt.
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„Kampf den Kriegstreibern“ lautet die Losung, mit der das Bündnis „Rheinmetall entwaffnen“ erneut zu einem Protestcamp in Köln aufruft.
Bereits im vergangenen Jahr gab es in Köln ein Protestcamp des Bündnisses. Nach eigenen Angaben richtet es sich gegen Waffenlieferungen, Aufrüstung und die zunehmende Militarisierung der Gesellschaft. Die Abschlussdemonstration eskalierte, anschließend folgten politische Debatten und zahlreiche Strafverfahren. Worauf sich Köln vom 1. bis 5. September einstellen muss, welche Vorkehrungen die Behörden treffen und wie die juristische Aufarbeitung des vergangenen Camps vorankommt:
Was ist geplant?
Vom 1. bis 6. September soll erneut ein Protestcamp in Köln stattfinden – im Inneren Grüngürtel am Fuß des Fernsehturms. In den vergangenen Wochen war zu beobachten, wie in der linksradikalen Szene bundesweit für das Treffen geworben wurde: Aus Berlin, Hamburg und Münster werden Busreisen nach Köln organisiert, in weiteren Städten finden in einschlägigen Szenekneipen Informationsveranstaltungen statt. Geplant sind Vorträge, Workshops und Kulturveranstaltungen im Camp. Weiterhin soll es auch außerhalb des Camps Aktionen geben. Am 1. September und am 5. September haben die Aktivisten zu Demonstrationen aufgerufen. Wo diese stattfinden sollen, gaben sie noch nicht bekannt.
Bei der Polizei sind 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer für das Camp angemeldet. Das ist allerdings nur eine vorläufige Zahl. Tatsächlich könnten deutlich mehr – oder auch weniger – Menschen kommen.
Was ist im vergangenen Jahr passiert?
Schon 2025 hatte „Rheinmetall entwaffnen“ ein Camp in Köln veranstaltet. Zunächst versuchte die Polizei, die Versammlung zu verbieten. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte das Verbot, das Oberverwaltungsgericht Münster hob die Entscheidung jedoch kurzfristig auf. Das Camp konnte damit stattfinden.
Während der Camp-Woche vom 25. bis 31. August kam es zu mehreren Aktionen. Aktivisten blockierten unter anderem den Zugang zum Karrierecenter der Bundeswehr. Am 29. August gab es eine Aktion vor dem Wohnort des Rheinmetall-Chefs Armin Papperger.
Am 30. August spitzte sich die Lage zu. Eine Versammlung auf der Mechtildisstraße wurde von der Polizei aufgelöst. Über Stunden wurden in der Kölner Innenstadt zahlreiche Teilnehmer eingekesselt. Dabei hatte die Polizei auch Gewalt gegen Teilnehmer eingesetzt, die wiederum Polizisten mit Faustschlägen, Tritten, Schubsen und Wegdrängen traktiert haben sollen. Polizei und Demonstrierende machten sich danach gegenseitig für die Eskalation verantwortlich. Auch die damals anwesende Linken-Bundestagsabgeordnete Lisa Schubert erhob Vorwürfe gegen einen Polizeibeamten.
Wie ging das juristisch aus?
Die juristische Aufarbeitung der Ereignisse ist noch nicht abgeschlossen. Die Aktivisten hatten das Polizeipräsidium Köln verklagt, das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist aber noch immer nicht gestartet.
Auch die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt weiterhin. In einem Verfahren richtet sich der Verdacht der Körperverletzung im Amt gegen zwei inzwischen identifizierte Polizeibeamte. Hintergrund ist die Anzeige von Lisa Schubert. Die Ermittlungen dauern an, unter anderem werden noch Zeugen vernommen.
Daneben führt die Staatsanwaltschaft ein weiteres Verfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt gegen Unbekannt. Dabei geht es um die Einkesselung als polizeiliche Maßnahme insgesamt. „Gegenstand ist hier allerdings eine Anzeige gegen die polizeiliche Maßnahme der Einkesselung an sich, sodass als Beschuldigte ggf. die anordnenden Beamten in Frage kämen“, sagte ein Sprecher der Behörde. Auch in diesem Verfahren laufen die Ermittlungen noch.
Vor dem Amtsgericht laufen oder liefen dagegen insgesamt 77 Strafverfahren gegen Aktivisten im Zusammenhang mit Aktionen des Camps, 57 davon sind abgeschlossen. Unter den bereits dokumentierten Ergebnissen sind drei Freisprüche, drei Geldstrafen sowie fünf Einstellungen. Zwei weitere Verfahren wurden gegen Geldauflagen vorläufig eingestellt. Mehrere Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Einige weitere Verfahren laufen noch.
Womit rechnet die Polizei?
Ein erneutes Verbot steht derzeit offenbar nicht im Raum. „Unmittelbare Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erkennbar“, sagte ein Sprecher der Polizei. Die polizeilichen Erkenntnisse würden allerdings fortlaufend bewertet.
Auf Grundlage der Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr bereite man sich auf den Einsatz vor – im engen Austausch mit Sicherheitsbehörden in Bund und Land. „Der Polizei ist Versammlungsfreundlichkeit wichtig, sie wird jedoch bei strafbarem Verhalten, insbesondere Gewalttätigkeiten, frühzeitig und konsequent einschreiten“, sagte der Sprecher.
