Unbewohnbares Haus in der NikolausstraßeStadt zeigt Bauherrn in Köln-Sülz nach eklatanten Verstößen an

Seit Oktober sind die beiden Giebelwänder der Häuser 118 und 122 (links) in der Nikolausstraße abgesichert.
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Köln – Fast fünf Monate sind ins Land gezogen – und für die Eigentümerin des einsturzgefährdeten Hauses in der Nikolausstraße 118 in Sülz hat sich wenig getan. Anfang September waren ihre Mieter und die Bewohner des Hauses Nummer 122 binnen weniger Stunden evakuiert worden.
Eine ehemalige Mieterin des Hauses 118 hat nicht nur ihre Wohnung verloren, sondern ist zuvor auch noch Opfer eines Einbruchs geworden. „Die Tür zum Hof war leider nicht abgeschlossen. Der Einbrecher hat offenbar mehrere Tage in meiner Wohnung zugebracht und dabei alles vollkommen verwüstet“, sagt sie. „Meine Eltern haben ihn überrascht. Er ist aus dem Küchenfenster gesprungen, hat sich bei der Aktion den Fuß gebrochen und wurde von der Polizei geschnappt.“ Der Täter sei der Bruder eines Nachbarn, gegen ihn habe laut Polizei bereits ein Haftbefehl vorgelegen. (pb)
Der Bauherr, der auf dem Grundstück Nummer 120 einen Neubau samt Tiefgarage errichten will, hatte auf seinem Grundstück derart tief ausschachten lassen, dass die Giebelwände beider Nachbarhäuser massiv in Mitleidenschaft gezogen wurden. Dem Bauaufsichtsamt bliebt nichts anderes übrig, als die Häuser zu räumen.
Schwere Schäden
Immerhin: Die Bewohner der Nummer 122, vorwiegend Eigentümer konnten im Dezember, in ihre Wohnung zurückkehren, obwohl die nach wie vor schwere Schäden aufweisen.
„Wir haben schon im April, als die Abbrucharbeiten begannen, darauf aufmerksam gemacht, dass es Probleme geben könnte“, sagt Justus Schneider. „Als dann die Arbeiten für die Tiefgarage begannen, haben die Arbeiter die Giebelwand unseres Hauses bis zu 1,50 Meter unterfahren und immer wieder betont, dass man das so machen kann und es keine Probleme gibt.“
Akut einsturzgefährdet
Von wegen. Nach der Evakuierung hat sich das Bauaufsichtsamt eingeschaltet und erschreckende Dinge zutage gefördert. Ende Oktober musste die Baugrube mit Verstrebungen gesichert werden. Fast sechs Wochen standen die Häuser da schon leer und waren akut einsturzgefährdet. „Der Bauherr hat mit dem Bau begonnen, ohne uns darüber zu informieren“, sagt Angela Thiemann, Leiterin des Bauaufsichtsamts heute.
„Er hat uns eine Statik vorgelegt, die mit der Baugenehmigung nicht übereinstimmt. Wir haben sie entzogen.“ Jetzt habe er zwei Möglichkeiten. „Entweder liefert er eine Statik ab, die mit der ursprünglichen Baugenehmigung übereinstimmt oder er muss einen neuen Bauantrag stellen. Wir haben inzwischen Strafanzeige erstattet.“ Auch der Baukran habe entfernt werden müssen. „Der stand so schräg zur Straße, dass er jederzeit in die Baugrube hätte rutschen können.“
Lesen Sie mehr über die Statik-Untersuchungen am Haus auf der nächsten Seite.
Wie es jetzt weitergeht, ist noch unklar. Die Bodenuntersuchungen bei der Nummer 118 hätten sich lange hingezogen, ein Statiker habe alles geprüft. Jetzt gehe es darum, welche Abstützungen erforderlich sind, damit in der Baugrube wieder gearbeitet werden kann. „Ob das Haus 118 jemals wieder bewohnt werden kann, lässt sich jetzt noch nicht einschätzen“, sagt Thiemann.
Mieter kehren nicht zurück
Die Eigentümerin hat sich inzwischen damit abfinden müssen. „Meine Mieter haben inzwischen alle andere Wohnungen gefunden und werden auch nicht mehr zurückkehren.“ Der Schaden sei immens und nicht geklärt, wer dafür aufkommen muss. „Ich habe sogar einen eigenen Prüfstatiker beauftragt, weil ich mich nicht auf andere verlassen wollte.“ Sollte das Haus zu retten sein – der Anbau im hinteren Teil, der die größten Schäden davongetragen hat, darf laut Bauaufsicht eh nicht mehr bezogen werden.
„In dieser Form war der nie genehmigungsfähig. Das ist aus Sicht der Besitzerin natürlich bitter. Schließlich ist das all die Jahre gut gegangen.“ Was die Geschädigten besonders verärgert hat. Die Stadt hat nach der Evakuierung verlangt, dass sie für ihre Immobilien Standsicherheitsnachweise erbringen müssen. „Da waren wir wirklich schockiert. Wir haben den Schaden schließlich nicht verursacht“, sagt Justus Schneider. „Man hat uns sogar dreimal Zwangsgelder angedroht, wenn wir der Aufforderung nicht nachkommen. Die sind aber alle zurückgenommen worden.“
Sie könne die Verärgerung nachvollziehen, sagt Thiemann. Juristisch sei das aber nicht anders zu regeln. „Wir konnten den Verursacher nicht dazu verpflichten, in die Nachbarhäuser zu gehen und zu prüfen, welche Sicherungen dort vorzunehmen sind. Das ist zwar unschön, aber ihnen bleibt keine andere Wahl, als sich das Geld über eine Schadenersatzforderung zurückzuholen.“
Die Stadt habe auch keine Möglichkeit, dem Grundstückseigentümer der Hausnummer 120 die Baugenehmigung endgültig zu versagen. „Wenn er alle Papiere vorliegt und die Statik stimmt, müssen wir den Neubau genehmigen.“