OVG-BeschlussStadt Köln erwägt Leihräder von öffentlichen Plätzen entfernen zu lassen

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Ein Leihrad der KVB steht vor dem Hauptbahnhof in Köln.

Köln – Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts (OVG) Münster, wonach die Stadt Düsseldorf in großem Stil Mietfahrräder von öffentlichen Plätzen entfernen lassen darf, erwägt auch die Stadt Köln weitere Schritte. Die Stadtverwaltung warte nun die schriftliche Begründung des Gerichts ab und prüfe dann, welche Konsequenzen das Urteil für die bisherige Vorgehensweise in Köln habe, hieß es bei der Stadtverwaltung auf Nachfrage. Grundsätzlich seien aber „Zustände, wie sie in anderen Städten herrschen“ derzeit in Köln nicht zu erwarten.

Das OVG hatte am Freitag in einem Eilverfahren entschieden, dass in Düsseldorf im gesamten Stadtgebiet Mietfahrräder der Deutsche-Bahn-Tochter „Call a Bike“ nicht mehr im öffentlichen Straßenraum wie etwa auf Gehwegen abgestellt werden dürfen.

Das stationsunabhängige Aufstellen der Fahrräder im öffentlichen Straßenraum zwecks Vermietung sei eine Sondernutzung, wofür die Antragstellerin nicht die erforderliche Erlaubnis habe, teilte das Gericht zur Begründung mit. Im Vordergrund stehe der gewerbliche Zweck, mit Hilfe des abgestellten Fahrrads den Abschluss eines Mietvertrags zu bewirken.

Beschluss des OVG ist unanfechtbar

Die Nutzung der Straße unterscheide sich insofern nicht von sonstigem Straßenhandel, der regelmäßig als Sondernutzung zu qualifizieren sei, hieß es am Freitag vom Gericht weiter. Der Beschluss sei unanfechtbar. Nach Ansicht der Kölner Stadtverwaltung bräuchten die derzeit im Stadtgebiet tätigen Anbieter für einen Fahrradverleih keine Sondernutzung. Bundesweit sei bisher die Ansicht vertreten worden, dass „ein stationsunabhängiges Abstellen von Leihfahrrädern unter den Gemeingebrauch fällt“, teilte die Stadt als Begründung mit. Dieser Auffassung widersprach das Gericht nun aber in seiner Entscheidung ausdrücklich.

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Ob der Richterspruch nun heißt, dass Köln dem Beispiel Düsseldorfs folgen und die Räder aus den Straßen verbannen wird, ist damit aber noch nicht entschieden. Auch ist noch die Frage unklar, ob das Urteil so auch auf andere Leihsysteme wie Mofas oder E-Bikes Auswirkungen hätte.

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