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Urteil im NovemberKöln klagt mit anderen NRW-Städten gegen Steuerverteilung des Landes

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Sieben Verfassungsrichter stehen nebeneinander.

Der Verfassungsgerichtshof mit den Richtern Dirk Gilberg (v.l.), Andreas Heusch, Joachim Wieland, Präsidentin Barbara Dauner-Lieb, Claudio Nedden-Boeger, Bernd Grzezick und Matthias Röhl des Landes Nordrhein-Westfalen verhandelt eine Beschwerde gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze von 2022 bis 2024.

Acht NRW-Großstädte fühlen sich bei der Gemeindefinanzierung der vergangenen drei Jahre benachteiligt. Es geht um die Zuordnung „kreisfrei“.

Im Streit zwischen acht Kommunen, darunter Köln, und dem Land Nordrhein-Westfalen um die Gemeindefinanzierung wird der Verfassungsgerichtshof am Dienstag, 18. November, ein Urteil verkünden. Das sagte Gerichtshofpräsidentin Barbara Dauner-Lieb nach einer fast zweieinhalbstündigen mündlichen Verhandlung am Dienstag (28. Oktober) in Münster.

Die Städte Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Solingen und Wuppertal hatten Klage erhoben. Es geht um die Frage, ob das Land seit dem Jahr 2022 im Gemeindefinanzierungsgesetz bei der Berechnung der Steuerkraft einen Unterschied zwischen kleinen Städten und Gemeinden, die Kreisen oder den größeren kreisfreien Städten zugeordnet werden, machen darf.

Kommunen stecken laut Anwalt in der Zwickmühle

Die sieben NRW-Verfassungsrichter um Dauner-Lieb ließen im Rahmen der ungewöhnlich langen mündlichen Verhandlung nur indirekt eine Tendenz erkennen. Die Vertreter des Landes mussten sich die meisten kritischen Fragen zu den angegriffenen Gemeindefinanzierungsgesetzen der Jahre 2022 bis 2024 gefallen lassen. In der seit 2022 geltenden Regelung ist für die Schlüsselzuweisungen des Landes an die Kommunen eine der Fragen, wie hoch die Kämmerer die Firmen und Bürger bei der Gewerbesteuer und Grundsteuer B belasten dürfen und welche Steuerkraft die Städte haben.

Eine Frau lächelt in die Kamera.

Barbara Daunert-Lieb ist die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes Nordrhein-Westfalen.

Die Kläger verweisen auf leistungsschwache Kommunen wie Duisburg oder Solingen: Diese heben ihre Hebesätze nicht wegen ihrer Finanzkraft an, sondern, weil sie von der Kommunalaufsicht dazu gezwungen werden, um den Haushalt zu sanieren. Der Anwalt der Kommunen bezeichnete das als Zwickmühle, die staatspolitisch unvernünftig sei. Durch die seit 2022 geltende Regelung seien den Klägern insgesamt 500 Millionen Euro entgangen. Die Hebesätze seien dort am höchsten, wo die Finanznot am größten ist, hieß es seitens der Kläger. Die kreisfreien Städte sehen einen Verstoß gegen die in der Verfassung garantierte Gleichbehandlung und die kommunale Selbstverwaltung.

Vizepräsident fragt kritisch bei Vertretern des Landes nach

Andreas Heusch, Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs, wollte von den Vertretern des Landes wissen, was die Kreisfreiheit mit der Leistungsfähigkeit der Kommune zu tun habe. Er verwies auf Städte mit niedrigen Hebesätzen, die so höhere Steuereinnahmen durch die Ansiedlung von Unternehmen generieren. Das Land dagegen betonte, dass sich die Finanzwissenschaft bei dieser Frage nicht einig sei. Das habe auch die lange Diskussion in der mündlichen Verhandlung gezeigt. Zumindest sei die Methodik im Gesetz nicht grob fehlerhaft, Widersprüche wie von den Kommunen beklagt, sieht das Land nicht.

Das Gemeindefinanzierungsgesetz regelt, wie viel Geld das Land Nordrhein-Westfalen seinen Städten, Gemeinden, Kreisen und Landschaftsverbänden zur Verfügung stellt, um Aufgaben wie Bildung, Soziales und Infrastruktur zu erfüllen. Dabei werden sowohl die Finanzkraft als auch der Finanzbedarf jeder Kommune berücksichtigt. Am Sonntag gab das Heimat-Ministerium bekannt, dass die Gemeindefinanzierung trotz der Wirtschaftsflaute auf einem Rekordhoch bleibe: Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen bekommen 2026 rund 16,84 Milliarden Euro vom Land. (dpa)