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Transport im NotfallWas ein Rettungswageneinsatz in der Stadt Köln kostet

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Ein Rettungswagen der Feuerwehr rast durch die Innenstadt von Köln.

Krankenwagenkosten in Köln: Ein Rettungswagen der Feuerwehr könnte in Zukunft für die Kölner teuer werden.

Im Notfall die 112 anzurufen – das kann im neuen Jahr in einigen Städten NRWs teuer werden. Das sagt die Stadt Köln zu dem Thema.

Ein Unfall, ein medizinischer Notfall – das kann jedem passieren. Wenn jeder Moment über Leben und Tod entscheidet, möchte man sich nicht auch noch um Geld Gedanken machen müssen. Doch in NRW könnte bald für so manchen Rettungswageneinsatz ein Gebührenbescheid folgen.

Der Grund ist eine Regelung zwischen den Krankenkassen und den Kommunen, die es ermöglicht, sogenannte ‚Fehlfahrten‘ zu finanzieren. Dabei handelt es sich um Fahrten, bei denen ein Rettungswagen gerufen wird, der dann leer wieder abfährt, weil der Patient beispielsweise vor Ort behandelt werden konnte. Die dabei entstehenden Kosten wurden bisher zum Ausgleich auf alle Patientinnen und Patienten und damit auf deren Krankenkassen umgelegt.

Diese Umlagen wollen die Krankenkassen künftig nicht mehr zahlen. Die Städte und Kommunen würden somit auf den Kosten sitzenbleiben. Damit das nicht passiert, sollen Patientinnen und Patienten im Anschluss an einen Einsatz einen Gebührenbescheid erhalten.

Rettungseinsätze: Stadt Köln ist in Verhandlungen mit den Krankenkassen

Auf Anfrage teilte die Stadt Köln mit, dass sie sich derzeit in Verhandlungen mit den Krankenkassen befinde. Weiter heißt es: „Insofern [die Krankenkassen] die kostendeckende Kalkulation anerkennen, ist nicht vorgesehen, Patient*innen an den Kosten zu beteiligen“.

Laut der im Jahr 2022 von der Stadt Köln veröffentlichten Gebührenordnung kostet ein Krankenwageneinsatz 609 Euro, die Inanspruchnahme eines Notarztes oder einer Notärztin 590 Euro. Doch die Stadt Köln wollte diese Gebühren nach Informationen vom August 2025 erhöhen. So sollten ein Rettungswagen 863 Euro und ein Notarztwagen 728 Euro kosten. „Die Kosten für den Rettungsdienst richten sich nach den Preissteigerungen im Rettungsdienst und werden fortlaufend neu berechnet“, erläutert die Stadt.

Welche Kosten die Krankenkassen übernehmen würden, wenn sie die „kostendeckende Kalkulation nicht anerkennen“, ist unklar. Laut den Kommunen machen die ‚Fehlfahrten‘ bis zu 25 Prozent aller Rettungseinsätze aus. Eine Berechnung aus dem Rhein-Sieg-Kreis ergab, dass künftig ein Eigenanteil von 200 bis 300 Euro fällig werden kann.

Christian Schuchardt, Geschäftsführer des Deutschen Städtetags, sieht in der Entwicklung eine Gefahr für das Vertrauen in den Rettungsdienst: „Wir fordern daher Land und Kostenträger eindringlich auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und eine Lösung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu treffen“.