Umstrittene Abgabe in KölnKommt die Bettensteuer auch für Geschäftsreisende?

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Bettensteuer

Müssen auch Geschäftsreisende künftig die Bettensteuer zahlen?

Köln – Der Steuersatz für das Spielen an Glücksspielautomaten könnte in Köln ab dem 1. April 2023 von derzeit 13,08 Prozent auf 20 Prozent erhöht werden. Das hat eine interne Analyse des Steueramtes ergeben. 2017 hatte das Rechnungsprüfungsamt die Analyse eingefordert.

Demnach könnte die Steuer ab dem 1. April 2023 gelten und zunächst bis Ende 2024 knapp acht Millionen Euro mehr Einnahmen für den städtischen Haushalt bringen. Es geht um 3340 Geräte an 751 Stellen. Die Gremien des Stadtrates beschäftigen sich ab September damit, am 10. November soll der Rat darüber entscheiden. Doch dabei könnte es nicht bleiben.

Die Steuer auf Spielautomaten

Seit 2006 gilt der Steuersatz von 13,08 Prozent, so steht es in der Satzung zur „Besteuerung des Spielvergnügens an Geldspielgeräten im Gebiet der Stadt Köln“. Nun soll er auf 20 Prozent angehoben werden, die Verwaltung nennt Mönchengladbach und Krefeld als Städte, die ebenfalls 20 Prozent Steuersatz haben, in Mülheim an der Ruhr sind es demnach 24 Prozent.

Zwischen 2018 und 2021 lag das durchschnittliche Einspielergebnis je Automat und Quartal zwischen 7663 und 9318 Euro in Spielhallen und zwischen 5299 und 7946 Euro in Gaststätten. Die Anzahl der Spielautomaten hat seit 2018 laut Verwaltung zunächst abgenommen, doch in diesem Jahr ist sie wieder etwas angestiegen. Zusätzlich zu den Einnahmen erhofft die Stadt sich eine Lenkungsfunktion, heißt: Die Steuer soll für weniger Glücksspiel und mehr Prävention der Spielsucht sorgen.

Dem Vernehmen nach erwägt das Mehrheitsbündnis im Stadtrat aus Grünen, CDU und Volt, die sogenannte Bettensteuer zu verändern, um noch mehr Geld einzunehmen. Bislang zahlen nur Hotelgäste, die nicht beruflich unterwegs sind, die Kulturförderabgabe, sie heißt im Volksmund Bettensteuer. Doch es gibt auch Gegner der Pläne in den eigenen Reihen, die eine zu große Belastung für Geschäftsreisende fürchten, da die Wirtschaft in Krisenzeiten schon genug leide.

Die Logik hinter der Abgabe: Köln hat viel Kultur und Tourismus zu bieten, dafür verlangt die Stadt eine Gegenleistung. Kostet die Übernachtung beispielsweise 107 Euro, muss der Gast eine fünfprozentige Bettensteuer von 5,35 Euro zahlen.

Eine diskutierte Idee ist, den Steuersatz zwar zu senken, aber auch Geschäftsreisende zahlen zu lassen, also deutlich mehr Besucher. Noch ist das nur ein Gedankenspiel, doch wenn es so weit kommt, dürfte es emotional diskutiert werden.

Schon in der Vergangenheit war die Kulturförderabgabe umstritten, Gerichte wiesen sie zunächst als nicht rechtens ab. Seit Ende 2014 gilt sie in Köln wieder und eine neuere Version hatte auch vor Gericht Bestand. Die Stadt geht aktuell jährlich von sieben Millionen Euro Einnahmen aus.

Zuletzt hatte die Verwaltung im Juni die möglichen Mehreinnahmen auf fünf Millionen Euro jährlich geschätzt, wenn auch Geschäftsreisende die Steuer zahlen müssten. Das Bundesverfassungsgericht hat die Steuer für Geschäftsreisende im Mai grundsätzlich als rechtmäßig erachtet.

Kämmerin: „Mehr geht nicht"

Der Hintergrund der politischen Überlegungen ist dem Vernehmen nach, Geld für die eigenen Akzente im städtischen Haushalt aufzutreiben. Kämmerin Dörte Diemert hatte den Entwurf des Haushaltes für die Jahre 2023 und 2024 Mitte August in den Rat eingebracht, im November soll das Gremium den Haushalt mit jeweils einem Volumen von mehr als fünf Milliarden Euro beschließen.

Es ist üblich, dass das Mehrheitsbündnis im Rat die Zeit dazwischen nutzt, um Geld für eigene Ideen zu finden. Zur Einordnung: 2021 waren das rund 70 Ideen für 25,3 Millionen, angesichts des damals geplanten Haushaltes von 5,27 Milliarden Euro keine sehr große Summe – doch wegen der Pandemie und dem Krieg ist laut Kämmerin Diemert Sparen angesagt.

Sie hatte im Rat an die Politiker gerichtet gesagt: „Es gibt derzeit daher keine Spielräume für zusätzliche Belastungen des Haushalts. Wenn zusätzliche Aufgaben übernommen oder neue Schwerpunkte gesetzt werden sollen, müssen diese mit zusätzlichen Erträgen gekoppelt sein oder es muss klar gesagt werden, was dafür unterbleiben soll.“

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