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Unfall am EifelwallVerfahren gegen betrunkenen KVB-Fahrer vorläufig eingestellt

Lesezeit 2 Minuten
KVB-Unfall XX

Bei dem KVB-Unfall im März 2018 am Eifelwall wurden mehr als 40 Menschen verletzt.

Köln – Das Amtsgericht hat das Strafverfahren gegen den ehemaligen Straßenbahnfahrer vorläufig eingestellt, der im März 2018 an der Haltestelle Eifelwall betrunken auf eine andere Bahn aufgefahren war. Als Auflage muss der 57-Jährige innerhalb der nächsten sechs Monate 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Kommt er dem nach, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Diese Entscheidung sei mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten getroffen worden, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die Auflage sei geeignet, „das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen“, die „Schwere der Schuld“ des Angeklagten stehe dem nicht entgegen.

44 Menschen wurden bei KVB-Unfall in Köln verletzt

Bei dem Auffahrunfall waren seinerzeit 44 Menschen verletzt worden. Der Fahrer hatte mindestens 2,4 Promille Alkohol im Blut. Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger habe in seinem Gutachten eine „erheblich verminderte Schuldfähigkeit“ des 57-Jährigen nahegelegt, sagte der Sprecher. Zudem sei der Angeklagte nicht vorbestraft. Mit der KVB hatte der ehemalige Fahrer sich vor dem Arbeitsgericht auf einen Vergleich geeinigt, er ist heute nicht mehr bei der KVB beschäftigt.

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Der Prozess gegen den Mann hatte im September voriges Jahr begonnen, war aber vertagt worden, weil die Richterin weitere Ermittlungen in Auftrag gegeben hatte. So sollte geprüft werden, ob die Vorgesetzten des 57-Jährigen von der mutmaßlichen Alkoholsucht ihres Fahrers wussten. Dessen Ehefrau hatte ausgesagt, die KVB noch am Tag des Unfalls telefonisch gebeten zu haben, ihren Mann nicht fahren zu lassen. Geprüft werden sollte, ob das Verkehrsunternehmen dadurch womöglich eine Mitschuld an dem Unfall traf. Was aus diesen Nachermittlungen geworden ist, vermochten Amtsgericht und Staatsanwaltschaft am Freitag nicht zu sagen.