Weihnachtsmärkte in KölnStadt richtet Sperrzonen für E-Scooter ein

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E-Scooter auf dem Bahnhofsvorplatz.

Köln – Die Stadt Köln hat Sperrzonen für Leihfahrzeuge im Bereich der Weihnachtsmärkte eingerichtet. Vom 21. November bis zum 23. Dezember ist das Abstellen in diesen Sperrzonen nicht erlaubt. Das teilte die KVB in einer Pressemittelung mit.

Wer sein KVB-Rad in den Bereichen rund um die Weihnachtsmärkte am Roncalliplatz, am Heumarkt, am Neumarkt, am Rudolfplatz und am Alter Markt abstellt, erhält über die App automatisch eine Strafe in Höhe von 20 Euro. Die fünf Sperrzonen können auf der Homepage der KVB eingesehen werden. Von dem Verbot sind aber neben den KVB-Fahrrädern auch E-Scooter und andere Leihfahrzeuge betroffen.

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Die Stadt erwarte viele Besucherinnen und Besucher auf den Weihnachtsmärkten, so die KVB. Mit dem Verbot sollen Unfälle vermieden werden. (fho)

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