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Mit KI gegen BetrügerWie Kölner Banken verdächtige Überweisungen stoppen

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Die Betrugszahlen beim Online-Banking steigen von Jahr zu Jahr.

Die Betrugszahlen beim Online-Banking steigen von Jahr zu Jahr.

Weil die Betrugszahlen steigen, setzen Banken und Sparkassen zunehmend auf künstliche Intelligenz – und rufen die Kunden im Zweifel auch persönlich an.

Jetzt schon an die nächsten Sommerferien denken: Der Kölner Sparkassenkunde Matthias Kramer (Name geändert) wollte dieser Tage eine Anzahlung für den Sommerurlaub 2026 an ein Hotel in Frankreich überweisen, 1959 Euro. Aber die Online-Zahlung ging nicht durch, stattdessen rief nur Minuten später ein Mitarbeiter der Sparkasse Köln-Bonn an. Kramer konnte in diesem Moment nicht rangehen. Aber die Bank ließ nicht locker und meldete sich am nächsten Morgen erneut: Ob denn mit der Überweisung von 1959 Euro alles seine Richtigkeit habe, wollte eine Mitarbeiterin wissen.

Kramer glaubte spontan, eine Trickbetrügerin am Handy zu haben – welche neue Masche war das nun wieder? Dabei war das Gegenteil der Fall: Die Anruferin war tatsächlich eine Mitarbeiterin der Sparkasse. Sie wollte sichergehen, dass der Kölner die Zahlung selbst und aus freien Stücken in Auftrag gegeben habe.

Köln: Volksbank verhindert Millionenschaden durch Überwachungssystem

Bei vielen Banken und Sparkassen sind solche Kontrollanrufe längst ein zentraler Baustein der internen Betrugsabwehr. In der Regel wird der gesamte Zahlungsverkehr mithilfe von künstlicher Intelligenz fortwährend überwacht.

Bei Auffälligkeiten schlägt die Software Alarm, dann greifen Mitarbeiter persönlich ein. Im Zweifel rufen sie die betreffenden Kunden und Kundinnen an. „In diesen Gesprächen klärt der Mitarbeitende die Hintergründe der Zahlung mit dem Kunden und fragt, ob die Zahlung ausgeführt werden soll oder nicht“, erklärt Bettina Neises, Sprecherin der Sparkasse Köln-Bonn.

Bei der Volksbank Köln Bonn arbeitet man ähnlich. Durch den Einsatz des KI-gestützten Betrugsüberwachungssystems habe die Bank bei Kunden dieses Jahr bereits einen Schaden von mehr als einer Million Euro verhindert, sagt Volksbank-Sprecherin Sonja Krämer. „Dieser Wert liegt höher als in den vorangegangen Jahren.“

Ein Blick in die Kriminalstatistik bestätigt das. Knapp 3000 „Betrugsdelikte mittels rechtswidrig erlangter Zahlungsmittel“ hat die Polizei Köln voriges Jahr bearbeitet, das sind 500 mehr als 2023 und 1000 mehr als 2022.

Gemeint ist damit, dass Täter die Bankdaten ihrer Opfer stehlen, ausspähen oder durch Tricks erfragen, um damit Geld abzuheben, Online-Bestellungen zu bezahlen oder schlicht die Bankkonten leerzuräumen. Und genau dagegen wappnen sich die Geldinstitute zunehmend.

Verdächtige Zahlung wird erst nach Rücksprache mit Kunden freigegeben

Doch was macht eine Überweisung verdächtig? Wann greift das automatische Überwachungssystem ein? Kurz gesagt: Vor allem dann, wenn eine Überweisung nicht zum gewohnten Verhalten des betreffenden Kunden passt.

Das bemesse sich zum Beispiel an der Betragshöhe, an der Häufigkeit von Zahlungen, an ungewöhnlichen Auslandsüberweisungen oder der Art der Auftragserteilung, erklärt Sonja Krämer von der Volksbank.

Auffällige Zahlungen werden „systemseitig“ zunächst angehalten und erst nach Prüfung eines Mitarbeiters freigegeben. Bei Überweisungen auf Papier werde ab einem bestimmten Betrag sogar immer Rücksprache mit dem Kunden gehalten, sagt Krämer.

Neben der KI-gestützten Detektion setzen viele Banken und Sparkassen bei der Prävention zunehmend auch auf die direkte Ansprache der Kunden. Die Sparkasse Köln-Bonn etwa hat mit der Polizei ein neues Online-Talkformat entwickelt, das nächstes Jahr an den Start gehen und zweimal pro Jahr stattfinden soll – zunächst für die eigenen Kundinnen und Kunden, später für alle Verbraucher. „Hier werden Mitarbeitende der Betrugsprävention der Sparkasse Köln-Bonn und Mitarbeitende der Kriminalpolizei Köln zu aktuellen Betrugsmaschen sensibilisieren“, sagt Sparkassen-Sprecherin Neises.

Sie weist darauf hin, dass selbst die KI-gestützten Überwachungssysteme „keinen hundertprozentigen Schutz“ für die Kunden gewährleisten. Es handele sich vielmehr um eine ergänzende Maßnahme. „Es ist weiterhin wichtig, dass Kunden gewisse Prinzipien zur Betrugsvermeidung im Zahlungsverkehr beachten“ – zum Beispiel weder PIN noch TAN an Dritte herausgeben.

Dies sei auch der entscheidende Unterschied zwischen dem Anruf eines echten Sparkassen-Mitarbeiters und dem eines Betrügers: „Wenn die Sparkasse anruft, wird nie die PIN oder TAN beim Kunden erfragt; auch nicht um eine angehaltene Zahlung auszuführen oder abzulehnen“, betont Neises. Straftäter dagegen brauchen genau diese Informationen, um ihre betrügerischen Buchungen zu tätigen.

Einige Täter haben aber bereits ihre Taktik geändert. Der neueste Trick: Sie geben sich am Telefon als Bankmitarbeiter aus und behaupten, sie hätten ein sogenanntes Sicherheitskonto für den Kunden oder die Kundin eröffnet. Darauf solle dieser oder diese das gesamte Guthaben überweisen – aus Sicherheitsgründen.

Aber auch das ist immer ein Alarmzeichen, warnt Sparkassen-Sprecherin Neises. „Eine Kontoeröffnung ohne Legitimation des Kunden würde eine Bank niemals vornehmen und auch eine solche Überweisung nicht einfordern.“