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Zahl der neuen Verfahren sinktWeniger illegale Vermietungen in Köln wegen Corona

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Zweckentfremdung von Wohnraum

Köln – Die Anzahl der Verfahren, die die Stadt wegen Zweckentfremdung von Wohnraum führt, wächst immer weiter. Während Anfang 2020 insgesamt 1400 Verfahren verfolgt wurden, waren es mit Stand zum 30. Juni 2020 bereits 1746, teilte die Stadt in einem neuen Bericht mit, der dem am Donnerstag tagenden Sozialausschuss vorliegt. Ende 2018 waren es noch 908 Fälle. Die Verwaltung begründet auf Anfrage den Zuwachs mit langwierigen Verfahren, die sich über Monaten hinzögen.

Die Zahl der neuen Verfahren ist dagegen leicht gesunken. Im ersten Halbjahr 2019 wurden gut 434 Verfahren bearbeitet, insgesamt waren es 2019 insgesamt 838 Vefahren, im ersten Halbjahr 2020 aber nur 315. Verfahren wegen Zweckentfremdung werden durchgeführt, wenn bekannt wird, dass Wohnraum nicht genutzt wird. Meistens führen entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung zu den Verfahren. Überwiegend werden Apartments zweckentfremdet, um sie illegal als Ferienwohnung zu vermieten oder weil sie länger als drei Monate leer stehen, so die Stadt. Anders als 2019 überwogen im ersten Halbjahr 2020 die Verfahren (146), die wegen Leerstand eingeleitet wurden. 130 neue Fälle werden wegen Zweckentfremdung verfolgt.

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Die Stadt vermutet einen Corona-Effekt. Einerseits seien seit dem Frühjahr weniger Touristen nach Köln gekommen als in den Vorjahren, was die geringere Anzahl an illegalen Vermietungen erklären könnte. Andererseits begründeten Vermieter Leerstand in ihren Apartments häufiger damit, dass sie aufgrund der Kontaktbeschränkungen weniger Möglichkeiten hätten, den Wohnraum zu vermieten. Da viele Menschen nun im Homeoffice arbeiteten, fielen diesen aber immer öfter Leerstände auf, die sie an die Stadt meldeten.

Weniger Bußgeld

Beim Amt für Wohnungswesen gingen im ersten Halbjahr 2020 insgesamt 75 Anträge auf Zweckentfremdung von Wohnraum ein. Den größeren Teil machten dabei Anträge wegen Abbruch eines Wohngebäudes aus. „In der Regel werden die Genehmigungen in diesen Fällen erteilt, wenn vom Antragssteller geeigneter Ersatzwohnraum im Kölner Stadtgebiet geschaffen wird“, heißt es im Bericht der Stadt. Bei einem kleineren Teil der Anträge wolle der Vermieter Wohnraum in Gewerbeeinheiten umwandeln. Die Genehmigungen würden meist erteilt, wenn ein hohes öffentliches Interesse an der Umwandlung besteht, etwa wenn Facharztpraxen, Kindertagesstätten oder Sozialbüros eingerichtet werden sollen.

Insgesamt wurden 61 Bußgeldbescheide eingeleitet, 20 wurden davon erlassen, das Bußgeld betrug 40.500 Euro. Im Vergleichszeitraum 2019 waren es 61 eingeleitete Bescheide. 20 wurden erlassen, das Bußgeld betrug 108.000 Euro.