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Verbotene Filme am KarfreitagDebatte um „Das Leben des Brian“ in Düsseldorf neu entfacht

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Illustration - Kino

Am Karfreitag ins Kino gehen ist möglich - aber nicht alle Filme dürfen gezeigt werden. (Symbolbild)

Nicht jeder Film darf an Karfreitag im Kino gezeigt werden. Diese Vorschrift führt regelmäßig zu Konflikten zwischen Kritikern und der Kirche.

Im Christentum gilt der Karfreitag als ein Tag der Besinnung und Trauer. Viele Bürger sehen ihn jedoch primär als willkommenen arbeitsfreien Tag. Um einen Kinofilm an diesem „stillen Feiertag“ vorführen zu können, ist eine spezielle Feiertagsfreigabe erforderlich. Die jeweiligen Bestimmungen variieren zwischen den Bundesländern und sind Anlass für wiederkehrende Auseinandersetzungen.

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die Satire „Das Leben des Brian“. Wie die dpa meldet, hat der Düsseldorfer Aufklärungsdienst juristisch durchgesetzt, den Film von 1979 in Düsseldorf vorführen zu dürfen. Der Verein beruft sich dabei auf eine Ausnahmegenehmigung, die vom Düsseldorfer Regierungspräsidenten erteilt wurde.

Kritiker sehen Regelung als nicht mehr zeitgemäß an

Für Ricarda Hinz vom Düsseldorfer Aufklärungsdienst stellt die Vorführung weniger eine Provokation dar, sondern ist vielmehr ein politisches Statement. Sie führt an, dass die Mehrheit der Bevölkerung in Düsseldorf keiner christlichen Konfession mehr angehört. Ein Verbot der Aufführung sei aus diesem Grund „weder zeitgemäß noch akzeptabel“.

Das Zeigen solcher Filme sei keine Beeinträchtigung der Religionsausübung. In einer pluralistischen Gesellschaft müsse der Grundsatz gelten: „Ich lass dich beten, lass du mich lachen.“

Pfarrer wirbt um Toleranz für Gläubige

Auch Rainer Maria Schießler, ein katholischer Pfarrer aus München, plädiert für gegenseitiges Verständnis. Die Beschränkungen an den stillen Feiertagen erachtet er allerdings als „absolut in Ordnung“. Seiner Ansicht nach könne „das Anliegen der Besinnung an diesen Tagen alle Bewohner des Landes ein wenig miteinander verbinden“, selbst wenn die Mehrheit den Kirchen nicht mehr angehöre.

Schießler argumentiert, dass „deplatzierte“ Veranstaltungen oder gewalthaltige Filme die Leiden anderer Menschen missachten würden, denen gerade an diesen Tagen gedacht werden solle. Er ist der Überzeugung, dass eine solche Form der Solidarität die Gesellschaft festigen könne.

Abschließend formuliert der Pfarrer eine Bitte: „Habt an diesen Tagen etwas Respekt und Toleranz für uns bekennende Christen übrig; diese Tage sind uns sehr sehr wichtig und heilig. Wollt ihr sie uns nicht gönnen?“

Zahl der verbotenen Filme sinkt stetig

Die Klassifizierung, ob ein Film für die Feiertage freigegeben wird, obliegt der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft). Peter Kaun von der FSK erklärt, dass „stille Feiertage“ wie Karfreitag, Allerheiligen und Totensonntag einen besonderen Schutz genießen. Gewahrt werden solle der „ernste Charakter“ dieser Tage. Ein Gremium befindet in Einzelfällen darüber, ob ein Film die Freigabe erhält, wobei es keinen starren Kriterienkatalog gibt.

Solche Restriktionen betreffen jedoch ausschließlich Kinos und finden keine Anwendung bei Streamingdiensten oder im Fernsehen. Hintergrund ist, dass die Vorschrift aus der Weimarer Republik stammt, als Lichtspielhäuser der alleinige Vorführort für Filme waren. Die Aktualität dieser Regelung könne man daher laut Kaun durchaus hinterfragen.

Dies zeigt sich auch in der Statistik: Wurden in den 1950er-Jahren laut Kaun noch beinahe 60 Prozent der geprüften Spielfilme als nicht feiertagsfrei bewertet, so lag dieser Anteil im Zeitraum 2020 bis 2025 bei lediglich 0,4 Prozent. Im Vorjahr wurde von 659 geprüften Kinofilmen nur einem einzigen die Freigabe verweigert. Zudem können Filme, die zunächst keine Genehmigung erhielten, erneut geprüft werden, wie das Beispiel „Die Feuerzangenbowle“ zeigt, die inzwischen aufgeführt werden darf.

Einigkeit herrscht zwischen den Parteien in einem Punkt: Freiwillige Entscheidungen seien staatlichen Vorschriften vorzuziehen. Wie die Ostertage gestaltet werden und welche Schwerpunkte dabei gesetzt werden, obliegt letztlich jedem Einzelnen. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.