Köln – Im Konflikt zwischen dem Kölnischen Kunstverein und seinem Untermieter, dem Filmclub 813, gibt es eine neue Wendung. In einer Presseerklärung bestätigt der Filmclub den Eingang einer vom Kunstverein angestrengten Räumungsklage und schreibt, dass, sollte die Klage juristisch erfolgreich sein, dies zwingend die Demontage der Kinoeinrichtung zur Folge hätte.
Der Filmclub 813 sei seit 2001 „Eigentümer des kompletten Kinoinventars nebst Kinobestuhlung, Leinwand und analoger sowie digitaler Projektionstechnik“, heißt es in der Erklärung. Und weiter: „Ergo würde der letzte in Köln vorhandene historische Kinosaal mit seiner analogen 35mm-Kinoprojektion danach nicht mehr existieren.“
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Auf Anfrage dieser Zeitung betonte Thomas Waldschmidt, Vorstandsvorsitzender des Kunstvereins, allerdings, dass es bei der Räumungsklage gegen den Filmclub keinesfalls darum gehe, den Kinosaal in der Brücke zu demontieren. „Wir wollen das filmische Gedächtnis der Stadt Köln bewahren“, so Waldschmidt, „wir wünschen uns, dass das Kino erhalten bleibt.“ Allerdings sehe er keine Möglichkeit, mit dem Filmclub „in seiner jetzigen Form“ als Betreiber des Kinos zu kooperieren.
Einen Grund des seit Jahren schwelenden Streits zwischen den Parteien nennt der Filmclub in seiner Presseerklärung selbst: „Das Verhältnis der Parteien ist seit Jahren schwierig“, wird aus der Räumungsklage zitiert. „Grund hierfür ist die Persönlichkeit des ersten Vorsitzenden des Vorstands des Beklagten, Bernhard Marsch.“

