Im Sommer war ein finanzielles Desaster bekanntgeworden. Es rührt her aus der fehlenden Abrechnung der Rettungsdienstgebühren mit den Krankenkassen.
Zum 1. Oktober 2025Leverkusener Stadtrat beschließt neue Satzung für Rettungsdienstgebühren

Die neue Gebührensatzung für den Rettungsdienst gilt ab dem 1. Oktober 2025.
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Der Leverkusener Stadtrat hat die neue Gebührensatzung für den Rettungsdienst einstimmig beschlossen – nur Benedikt Rees von der Klimaliste enthielt sich. Sie gilt ab dem 1. Oktober 2025 und beinhaltet Kalkulationen ab diesem Datum bis 2027.
In den vergangenen Monaten war ein finanzielles Desaster bekanntgeworden, was die Abrechnung der Rettungsdienstgebühren mit den Krankenkassen angeht. Der Stadt sind Dutzende Millionen Euro verloren gegangen, weil die Feuerwehr, die seit 2018 zuständig war, lediglich im Jahr 2022 eine Kostenkalkulation dafür aufgestellt hatte. Offenbar war man damit überfordert, zu diesem Schluss war das Rechnungsprüfungsamt gekommen, das das Thema umfassend untersucht hatte. Die Feuerwehr ist dem Baudezernat von Andrea Deppe zugeordnet. Sie war Oberbürgermeister Uwe Richrath von ihren Aufgaben entbunden worden, nachdem die Missstände bekannt geworden waren. Ein Abwahlantrag von Deppe scheiterte im Rat am Montag.
Leverkusen: Einsatzzahlen von 2023 als Grundlage
In der Verwaltungsvorlage heißt es: „Insgesamt ergeben sich für den Kalkulationszeitraum 2025 bis 2027 nach Gebührenrecht ansatzfähige Kosten von durchschnittlich 29.856.792,96 Euro pro Jahr.“ In einer korrekten Kalkulation müsse man aber eventuelle Kostenunterdeckungen aus den vorherigen Jahren einrechnen. Solche Kostenunterdeckungen gibt es bekanntermaßen in Leverkusen, die Stadt hat dafür 5 Millionen Euro verrechnet und kommt so auf 31.523.459,63 Euro als kalkulierte Kosten pro Kalenderjahr.
Was die möglichen Einsatzzahlen für die kommenden Jahre angeht, hat sich die Stadt nach Werten von 2023 gerichtet. Die vorherigen Jahre seien durch Corona „stark verzerrt“ gewesen. Grundsätzlich geht die Verwaltung, basierend auf 2023, von „Einsatzzahlen auf hohem Niveau“ aus: 21.840 Einsätze von Rettungswagen, 4519 von Krankenwagen und 5062 von Notarzteinsatzfahrzeugen.
Die neue Gebührensatzung sieht Kosten von 986,91 Euro pro Einsatz für einen RTW vor, 650,17 Euro für einen Krankentransportwagen und 875,59 für den Einsatz eines Notarzteinsatzfahrzeuges. Damit liege man „nach der neuesten Kalkulation unter dem Schnitt der benachbarten Träger“. Weitere Kostensteigerungen, zum Beispiel im Personal, habe man einkalkuliert.
Den Krankenkassen wurde die neue Satzung vorgelegt. Ein rückwirkendes Inkrafttreten lehnen sie ab, stimmen aber dem Inkrafttreten ab dem 1. Oktober zu. Das bedauerte Milanie Kreutz (SPD), die das ganze Rettungsdienst-Fiasko durch eigene Recherchen aufgedeckt hatte. „Es liegt aber noch viel Arbeit vor der Verwaltung und dem neuen Rat“, sagte sie.
Jannik Klein von der CDU wollte wissen, wo die Stadt, was die Höhe der Gebühren angeht, im Vergleich zu anderen Städten liege. Der Gutachter sagte, die Stadt liege „im Schnitt“. Es gebe Kommunen mit deutlich höheren Gebühren, aber auch solche, in denen sie niedriger seien.

