Der Fußfessel entledigtWie die Ermittler dem entflohenen Mörder auf die Spur kamen

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Ein Mann trägt eine elektronische Fußfessel an seinem Knöchel. 

Dortmund/Münster – Der Prozess gegen Ralf H. vor dem Landgericht Dortmund Anfang vergangenen Jahres war aufsehenerregend, die Flucht des zu lebenslanger Haft verurteilten Mörders kurz vor Weihnachten ist nicht minder spektakulär. H. wusste, dass das bis dahin noch nicht rechtskräftige Urteil in Kürze vollstreckt werden würde und ließ sich von seiner elektronischen Fußfessel befreien – was äußerst selten passiert.

Aus den vor seiner Flucht gespeicherten „Standortdaten“  konnten die Ermittler relativ leicht herausfinden, wohin sich H. dann ohne Fußfessel vermutlich abgesetzt hatte. In einer Wohnung in Enschede nahe der deutsch-niederländischen Grenze wurde er festgenommen. Mit seiner „Überstellung“ wird demnächst gerechnet.

Ralf H. war im Januar 2021, 27 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der damals 16-jährigen Schülerin Nicole-Denise Schalla, zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Seine Festnahme im Juni 2018 galt nach so langer Zeit als Sensation.  Spezialisten war es gelungen,  mit Hilfe eines hochmodernen Verfahrens, des so genannten Einzelschuppen-Nachweises, das seinerzeit auf einer Klebefolie gesicherte DNA-Material Ralf eindeutig zuzuordnen. Zum Verhängnis wurde ihm eine winzige Hautschuppe auf der Leiche des Mädchens.

Mädchen wurde überfallen, vergewaltigt und erwürgt

H. hatte die Schülerin, die sich auf dem Heimweg von ihrem Freund befand und im gleichen Bus saß wie ihr Mörder, am 14. Oktober 1993 im  Dortmunder Vorort Rahm aus sexuellen Motiven überfallen und erwürgt.  Vor ihrem Tod wurde Denise vergewaltigt. Ralf H. hat die Tat stets bestritten. Ein erster Prozess musste wegen Erkrankung einer Richterin abgebrochen werden.

 Das Oberlandesgericht Hamm hielt die ungewöhnlich lange Untersuchungshaft für nicht mehr verhältnismäßig und entschied, dass H. bis zu einem zweiten Verfahren freigelassen werden müsse. In einem neu aufgerollten Indizien-Prozess gelangte die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Dortmund zur Überzeugung, dass H. das Mädchen umgebracht hat. Die Richter bejahten das Mordmerkmal der Heimtücke.

Keine unmittelbaren Konsequenzen für den Mörder

Für die Eltern der Schülerin, die sich an jedem Tag des sich quälend lange hinziehenden Verfahrens den Weg ins Gericht zumuteten, bedeutete der Urteilsspruch eine gewisse Genugtuung. Aber als der Mörder ihrer Tochter den Gerichtssaal ohne unmittelbare Konsequenzen verlassen durfte, da das Urteil als noch nicht rechtskräftig galt, brach in ihnen erneut eine Welt zusammen. Sie können den Tod ihrer Tochter, die sie „Nici“ niemals verwinden. Ihre Anwältin Arabella Pooth, die sie als Nebenkläger vertrat,  fand die Entscheidung falsch, wenn auch rechtlich nicht zu beanstanden.

Ralf H., der wegen mehrerer Verurteilungen den Gefängnisalltag kennt, lebte zuletzt in Münster-Gremmendorf und nutzte die Korrektheit der Justiz, um ziemlich regelmäßig ins 70 Kilometer entfernte Enschede zu fahren. Obwohl das OLG keine Fluchtgefahr sah, weil H. zu allen Prozessterminen erschienen war, beantragte die Polizei Münster im April vergangenen Jahres, drei Monate nach seiner Verurteilung, eine Fußfessel für den Mann. Mit Hilfe der „Elektronischen Aufenthaltsüberwachung“ erschien er künftig auf dem Radar der Sicherheitsbehörden,  falls er sich etwas zuschulden kommen lasse würde.

Ein „anlassunabhängiges Echtzeit-Tracking“ ist nicht zulässig, solange der „Proband“ keine Auffälligkeiten zeigt. „Sonst schrillen hier die Alarmglocken, und sofort wird ein Streifenwagen in Marsch gesetzt, wo unser Mann sich laut Bewegungsprofil zuletzt aufgehalten hat“,  sagt Hans-Dieter Amthor dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Amthor war lange Leiter der GÜL, der „Gemeinsamen Elektronischen Überwachungsstelle der Länder“ im hessischen Weiterstadt.

Fußfesseln tragen vor allem Sexual- und Gewalttäter

Die meisten der bundesweit 150 Männer, die so ein Gerät am Knöchel tragen müssen, sind entlassene Sexual- oder Gewalttäter, die nach Verbüßung ihrer Haft weiter als gefährlich gelten. Die GÜL-Leitstelle ist rund um die Uhr besetzt. Die Fußfessel sendet mehrmals pro Minute ein GPS-Signal. Sollte kurzfristig keine GPS-Ortung möglich sein, schaltet sich das Gerät automatisch auf Mobilfunkmasten um.

Anordnung für höchstens fünf Jahre

Seit 2011 können in Deutschland Straftäter, bei denen ein Rückfallrisiko besteht,  auf richterliche Anordnung nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis mit der elektronischen Fußfessel überwacht werden. Voraussetzung ist, dass sie eine mindestens dreijährige Haft verbüßt haben und nicht wegen guter Führung vorzeitig entlassen wurden. Zwei Drittel der von dieser Maßnahme betroffenen 140 Männer sind Sexualstraf- oder Gewalttäter. Die Fußfessel  darf für höchstens fünf Jahre angeordnet werden. Alle zwei Jahre muss der Einsatz überprüft werden. Gerade hat das Bundesverfassungsgericht  entschieden, dass die so genannte Elektronische Aufenthaltsüberwachung grundgesetzkonform ist.

Am 1.März 2021 ist Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy wegen Korruption zu drei Jahren Gefängnis  verurteilt worden. Ein Jahr muss er eine Fußfessel im Hausarrest  tragen, zwei Jahre wurden zur Bewährung ausgesetzt. (bk)

Es komme fast nie vor, dass Fußfesselträger versuchen, sich des Geräts zu entledigen, das aussieht wie ein Handy älterer Bauart und etwa 150 Gramm wiegt. Einmal angelegt, lässt sich der Klotz am Bein ohne fremde Hilfe nicht mehr entfernen, wie etwa von einem Notarzt in akuter Gefahr. Um das straff sitzende Kunststoffband zu knacken, ist rohe Gewalt nötig. Da brauche man schon eine Gartenschere oder besser einen Bolzenschneider und viel Kraft, sagt der Münsteraner Polizeipräsident Falk Schnabel im Gespräch.

Ralf H. trug Fußfessel nur zur Abschreckung

In der Öffentlichkeit war der Eindruck entstanden,  die Fußfessel an H.‘s Knöchel hänge mit seiner Verurteilung als Mörder zu tun. Seine Behörde, sagte Schnabel, habe die Überwachung aus reinen „Gefahren-Abwehrgründen und zur Abschreckung erwirkt, weil wir befürchteten, er könnte womöglich noch einmal junge Frauen anfallen“.

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Hinweise von Nachbarn, vor allem aber das weggeworfene Handy, das zum Fußfessel-Set gehört, hat Zielfahnder des Landeskriminalamts auf die Spur von H. und seiner Partnerin und mutmaßlichen Fluchthelferin geführt. Die Frau wurde nicht festgenommen, weil gegen sie anders als gegen H. kein internationaler Haftbefehl vorlag.

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