Import Corona-MaskenUnternehmer wegen Steuerhinterziehung zu Bewährungsstrafen verurteilt

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FFP2-Masken hängen an einer Türklinke.

FFP2-Masken hängen an einer Türklinke.

Insgesamt haben die beiden Unternehmer 9,4 Millionen Steuern hinterzogen. Angeklagte seien nicht „die klassischen Steuerhinterzieher“.

Das Landgericht Paderborn hat am Montag zwei Unternehmer zu Bewährungsstrafen verurteilt, die während der Corona-Pandemie mit Importen von Schutzmasken insgesamt 9,4 Millionen Euro Steuern hinterzogen hatten. Die beiden Geschäftsführer einer Paderborner Firma hatten sich bereits früh in der Krise auf den Import verlegt, um ihr Unternehmen zu retten, das plötzlich ohne Aufträge da stand.

Eine Umsatzsteuersonderprüfung im Juli 2021 ergab eine Steuerschuld von über neun Millionen Euro. Diese zahlten die Angeklagten umgehend an das Finanzamt. Im Zuge des Prozesses machten die 29 und 35 Jahre alten Männer deutlich, dass sie vom Erfolg ihrer Importtätigkeit so überfordert waren, dass sie den Überblick über die saubere Abwicklung der Buchhaltung verloren hatten. Das hielt das Landgericht für glaubhaft. So seien mehrere Ausgangsrechnungen an die Hauptabnehmer der eingeführten Güter nicht an den Steuerberater weiter gereicht worden.

Angeklagte seien nicht „die klassischen Steuerhinterzieher“

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung werden bei einem Steuerschaden ab einer Million Euro keine Freiheitsstrafen mehr zur Bewährung ausgesetzt. Dennoch erkannte die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Paderborn auf Bewährungsstrafen von 15 und 18 Monaten.

Der ganze Fall passe in keine Schublade, sagte das Gericht zur Begründung. Die Angeklagten seien nicht die klassischen Steuerhinterzieher, die sich bereichern würden. Sie hätten vielmehr innerhalb einer Woche nach Ermittlung des Steuerfehlbetrages die 9,4 Millionen Euro ans Finanzamt bezahlt und danach alles getan, um die Sache aufzuklären. Das Urteil ist rechtskräftig. (dpa/lnw)

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