Ein Vater lässt in Karlsruhe sein Kleinkind in einem Fahrradanhänger zurück. Stunden später weiß er nicht mehr, wo er das Fahrrad abgestellt hat.
Zwei-Jähriger lange unbeaufsichtigtVater vergisst, wo er sein Kind zurückgelassen hat

Polizeibeamte der Bundespolizei patrouillieren im Bahnhof. (Symbolbild)
Copyright: Uwe Weiser
Ein Vater hat in Karlsruhe die Polizei um Hilfe gebeten, weil er vergessen hat, wo er sein zweijähriges Kind zurückgelassen hatte. Gegen 10.30 Uhr habe sich der Mann laut Polizeibericht „hilfesuchend“ an die Bundespolizei am Karlsruher Hauptbahnhof gewandt. Den Beamten habe er seine Lage geschildert, wie die örtliche Tageszeitung „Badische Neueste Nachrichten“ (BNN) berichtet.
Er könne sich nicht daran erinnern, wo er sein Fahrrad – mitsamt Anhänger und Kind – abgestellt habe. Die Beamten leiteten umgehend eine Auswertung der Überwachungskameras ein.
Vater lässt Kleinkind in Fahrradanhänger mehrere Stunden unbeaufsichtigt
Der 37-Jährige habe nach Auswertung von Videokameras in den frühen Morgenstunden des Donnerstags gegen 5.30 Uhr den Karlsruher Hauptbahnhof mit einem Fahrrad und Anhänger verlassen. Weiter konnten die Beamten den Weg des Vaters zum in der Nähe befindlichen Albtalbahnhof rückverfolgen, sagte eine Sprecherin der Bundespolizei.
Dort sei das Kind im Anhänger schlafend gefunden worden. Der Junge war zu dieser Zeit lediglich mit einem T-Shirt bekleidet gewesen. Die Füße waren mit einer Decke zugedeckt. Das Kleinkind sei unversehrt gewesen. Wie sich weiter herausstellte, sei der Mann um 7 Uhr in eine Bahn nach Germersheim eingestiegen und zwei Stunden später am Hauptbahnhof angekommen. Der Mann wohne nicht in Karlsruhe.
Weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben gewesen wären, konnten die Beamten keinen Drogentest veranlassen, sagte die Sprecherin. Die Bundespolizei hatte den Sozialdienst verständigt. Dieser begleitete den Vater zum Jugendamt. Anschließend wurde das Kind an Familienangehörige übergeben.
Ob und welche Konsequenzen die Angelegenheit für den Vater haben könnte, muss nun das Jugendamt entscheiden. (pst/dpa)