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Knöllchen nicht bezahltNotorischer Parksünder soll für über drei Jahre ins Gefängnis

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Ein Strafzettel klemmt hinter einem Scheibenwischer (Symbolfoto).

Ein Strafzettel klemmt hinter einem Scheibenwischer (Symbolfoto).

Den Angaben der Polizei zufolge hat der 56-Jährige in den Jahren 2022 und 2023 wiederholt Parkverstöße begangen.

Ein notorischer Falschparker aus Erfurt muss wohl für drei Jahre ins Gefängnis. Das teilte die Thüringer Polizei am Freitag (8. August) mit. Der 56-jährige Mann war am Donnerstag verhaftet worden. Der Parksünder kann seine lange Haftstrafe nur abwenden, wenn er die fälligen Geldstrafen bezahlt – allerdings klingt die Summer unglaublich.

Den Angaben der Polizei zufolge hat der 56-Jährige in den Jahren 2022 und 2023 wiederholt Parkverstöße begangen. Die daraus resultierenden Knöllchen hat er zudem nie bezahlt. In der Folge seien gegen den Autofahrer rund 100 Haftbefehle erlassen worden.

Strafzettel nicht bezahlt: Polizei verhaftet notorischen Parksünder

Am Donnerstagmorgen klopften die vom Gericht eingesetzten Polizeibeamten an der Anschrift des Mannes an, um die fälligen Geldstrafen einzukassieren. Der notorische Parksünder konnte Summe allerdings nicht begleichen, weshalb ihn die Polizei in Zwangshaft nahm.

Wie ein Polizeisprecher sagte, könne der nun in Haft sitzende Mann die insgesamt über drei Jahre Gefängnis durch das Begleichen der Strafzettel wieder beenden. Es handelt sich jedoch nicht um einen Betrag, den man vielleicht erwarten würde.

Knöllchen nicht bezahlt – unfassbarer Betrag fällig

Durch die begangenen Parkverstöße summierten sich die Geldstrafen auf einen Betrag von über 43.000 Euro, hieß es von der Thüringer Polizei. Hinzu kämen zusätzliche Auslagen und Gebühren von knapp 4700 Euro. Insgesamt gehe es demnach um eine Summe von über 50.000 Euro.

Bei der Haftstrafe, welche der 56-Jährige jetzt absitzen muss, handelt es sich um eine sogenannte Erzwingungshaft. Diese spezielle Form der Haft wird angeordnet, wenn jemand eine Geldbuße nicht zahlt. Sie ist kein Mittel zur Bestrafung der Ordnungswidrigkeit, sondern dient dazu, den Betroffenen zur Zahlung des fälligen Betrags zu bewegen.

Die Erzwingshaft kann jederzeit durch die Zahlung abgewendet werden. Sollte der Mann das Geld bezahlen, dann wäre die Haft hinfällig und er käme auf freien Fuß, wie ein Polizeisprecher sagte.