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Mammutverfahren erwartetDetmolder „Führerscheinkönig“ muss vor Gericht

Lesezeit 3 Minuten
Detmolder Führerscheinkönig dpa

Als selbsternannter „Führerscheinkönig“ von Detmold verhalf Rolf Herbrechtsmeier Tausenden zu neuen Führerscheinen im EU-Ausland.

Detmold – Nach jahrelangen Ermittlungen beginnt am Mittwoch (9.00 Uhr) ein Prozess gegen den selbsternannten „Führerscheinkönig“ von Detmold. Am Landgericht müssen sich Rolf Herbrechtsmeier und seine Ehefrau wegen gewerbsmäßigen Betruges und Steuerhinterziehung verantworten. Auf den 51-Jährigen wartet ein Mammutverfahren. In der Anklageschrift sind über 1000 Zeugen aus ganz Deutschland und dem Ausland genannt. Das Gericht hat bis Ende Mai 2020 vorsorglich 40 Prozesstage angesetzt.

Betrug und Steuerhinterziehung sind die Vorwürfe

Das Paar soll mit seiner Firma tausendfach dabei geholfen haben, dass Autofahrer, die in Deutschland ihren Führerschein wegen Trunkenheit oder wiederholten Raserfahrten verloren haben, einen Ersatz im EU-Ausland wie England oder Tschechien bekommen. Das ist unter bestimmten Voraussetzungen legal. Aber: Zahlreiche Kunden gingen laut Anklage trotz geleisteter Zahlungen leer aus. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft hatte Herbrechtsmeier Anträge entgegengenommen, bei denen er wusste, dass sie keinen Erfolg haben würden. Und die Ermittler werfen dem Paar Vergehen im Steuerrecht vor. Aufgelistet hat die Anklage auf 188 Seiten Hunderte Fälle.

Betrug und Steuerhinterziehung sind das eine, im Raum schwebt aber auch eine strittige Rechtsfrage: Herbrechtsmeier ist nach eigener Ansicht Dienstleister für Autofahrer, die in Deutschland aus den unterschiedlichsten Gründen ihren Führerschein verloren haben. Im Angebot hat er dabei verschiedene Geschäftsmodelle. Der 51-Jährige bereitete über die Jahre Tausende seiner Klienten zum Beispiel auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), auch Idiotentest genannt, vor.

„Führerscheinkönig“ von Detmold fühlt sich verfolgt

Oder er vermittelte, wenn seine Kunden neue EU-Führerscheine im Ausland wie in Tschechien oder England bekommen wollten. Laut Anklage liegen die Schäden im Millionen-Bereich. Die Vorwürfe beziehen sich auf den Zeitraum von Februar 2012 bis Mai 2019. Beim Vorwurf Betrug geht es um Kunden des Paares, die für die Dienstleistungen gezahlt haben, aber keine neue „Fleppe“ erhalten haben wollen.

Der Angeklagte fühlt sich von der Staatsanwaltschaft regelrecht verfolgt. Herbrechtsmeier meint, zu Unrecht. „Es werden nur fünf Verhandlungstage werden. Die Anklage wird in sich zusammenfallen“, sagte Herbrechtsmeier der Deutschen Presse-Agentur vor dem Prozess. Sein Büro betreibt er in Detmold.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits vor Jahren den Führerschein-Tourismus deutscher Verkehrssünder eingeschränkt. Die Richter in Luxemburg stellten 2012 klar, dass andere EU-Staaten nur dann neue Fahrerlaubnisse ausstellen dürfen, wenn die Bewerber lediglich einen ordentlichen Wohnsitz haben, nachweislich länger in dem Land leben und ihre Sperrfristen in Deutschland nach dem Führerscheinverlust abgelaufen sind.

Ist dies der Fall, dürfen laut EuGH-Urteil die ausstellenden Mitgliedsstaaten nach Prüfung der Mindestvoraussetzungen neue Führerscheine ausgeben. Und das auch, wenn in Deutschland eigentlich ein Eignungstest (MPU) vorgeschrieben ist. Nach Ansicht der obersten EU-Richter müssen die deutschen Behörden diese Führerscheine dann dennoch anerkennen. (dpa)