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Neues GesetzMehr Anträge auf Änderung des Familiennamens

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Bei den Standesämtern sind mehr Anträge auf Änderung des Familiennamens eingegangen.

Bei den Standesämtern sind mehr Anträge auf Änderung des Familiennamens eingegangen.

Seit Mai können Ehepaare Doppelnamen führen und Namensänderungen für sich und ihre Kinder beantragen. Wie sind die ersten Erfahrungen bei den Standesämtern?

Seit dem 1. Mai gilt das neue Namensrecht, das Eheleuten, Familien und Kindern mehr Freiheiten bei der Wahl des Nachnamens bringt. Bei nordrhein-westfälischen Standesämtern ist die Zahl der Anträge auf Namensänderungen seitdem deutlich gestiegen, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab. 

Unter anderem dürfen Ehepaare nun einen gemeinsamen Doppelnamen führen, der sich aus beiden Familiennamen zusammensetzt - bislang konnte dies nur ein Ehepartner tun. Bereits verheiratete Ehepaare können diese Änderung nachträglich beantragen - auch für ihre Kinder. 

Zudem dürfen Scheidungs- und Stiefkinder eine Namensänderung von Mutter oder Vater unkompliziert für sich übernehmen. Volljährige Kinder können vom Nachnamen des einen Elternteils zu dem des anderen wechseln.

Der Name kann auch nachträglich geändert werden

In Köln wurden nach Angaben eines Stadt-Sprechers allein im Mai gut 130 Namensänderungen beurkundet - in den ersten vier Monaten des Jahres seien es durchschnittlich 20 pro Monat gewesen. In Düsseldorf hat sich die Zahl der Anfragen von Mitte April bis Mitte Juni im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf rund 600 verdoppelt. 

In Dortmund wurden in diesem Jahr bereits rund 260 Namenserklärungen beurkundet, 100 davon bezogen sich auf Kinder. Im Vergleichszeitraum 2024 gab es 340 Änderungen, davon 130 für Kinder. Auch die Standesämter Bonn und Bielefeld verzeichneten einen Anstieg. 

Name des Mannes bleibt der klassische Ehename

Häufig sei der Doppelname der Ehegatten bei bereits bestehender Ehe beantragt worden, auch für Kinder sei dann oft dieser Doppelname gewünscht, hieß es aus den Pressestellen. Anträge auf Namensänderungen kamen auch von Kindern geschiedener Ehepartner.

Bei neu geschlossenen Ehen bestimmte die überwiegende Mehrheit der Paare zwar einen gemeinsamen Ehenamen, doch von der Möglichkeit eines gemeinsamen Doppelnamens wurde vergleichsweise wenig Gebrauch gemacht. In Bonn entschieden sich im Mai nur 4 von 139 frisch vermählten Paaren dafür, in Münster waren es gerade mal 5 von 250. Der klassische Ehename sei nach wie vor der Name des Mannes. (dpa)