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Erneutes Verfahren gegen Kinderfotografen in KölnSchwerer Missbrauch wird neu verhandelt

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Landgericht Köln

Vor dem Landgericht Köln wird ein Prozess gegen einen Kinderfotografen neu aufgerollt. (Symbolbild).

Vor dem Landgericht Köln muss sich ein bekannter Fotograf abermals wegen Missbrauchsvorwürfen verantworten. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof vorherige Freisprüche annulliert.

Ein international renommierter Kinderfotograf muss sich vor dem Kölner Landgericht wegen des Vorwurfs des mehrfachen sexuellen Kindesmissbrauchs verantworten. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den 57-Jährigen, laut einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur (dpa), im Zeitraum von 2002 bis Sommer 2017 oder 2018 drei Jungen im Alter von acht bis 13 Jahren teilweise schwer sexuell missbraucht zu haben. Diese waren für ihn als Fotomodelle tätig. In der Anklage wird zudem erwähnt, dass es zu „Beischlaf-ähnlichen Handlungen“ gekommen sein soll. Der Angeklagte hat über seine Verteidiger erklären lassen, dass er zu den Vorwürfen vorerst schweigen wird.

Die Staatsanwaltschaft führt aus, dass der 57-Jährige durch seine berufliche Arbeit zahlreiche Verbindungen zu jungen Familien hergestellt haben soll. Aus manchen dieser Kontakte seien Freundschaften entstanden. „Zum Teil führte er auch partnerschaftliche Beziehungen mit alleinstehenden Müttern seiner Fotomodelle“, wurde bei der Verlesung der Anklage mitgeteilt. Im Rahmen dieser Beziehungen habe der Angeklagte für die Jungen die Funktion eines „erwachsenen Freundes“ oder eine „Vaterrolle“ eingenommen.

Vorwürfe umfassen Taten in Köln, Sardinien und auf den Malediven

Konkret legt die Anklage dem 57-Jährigen zur Last, im Sommer 2002 während einer Reise zu einem Fototermin auf Sardinien ein damals zehnjähriges Fotomodell in einem Hotelzimmer sexuell missbraucht zu haben. Ab 2012 soll es darüber hinaus zu sexuellen Übergriffen gekommen sein, als ein Junge ihn in seinem Penthouse in Köln besuchte. Ferner wird ein Vorfall aus dem Sommer 2017 oder 2018 auf den Malediven verhandelt, bei dem es zu sexuellen Handlungen an einem damals sieben oder acht Jahre alten Jungen gekommen sein soll. Die Mutter des betroffenen Kindes, mit der der Angeklagte eine Partnerschaft unterhalten haben soll, war den Angaben zufolge ebenfalls anwesend.

In einem früheren Prozess vor dem Kölner Landgericht war der Angeklagte bereits im September 2022 wegen mehrfachen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter teilte mit, dass der Verurteilte die inzwischen rechtskräftige Strafe ab August 2025 antreten wird. Damals war der 57-Jährige jedoch in zahlreichen weiteren Punkten freigesprochen worden. Das Gericht erklärte in seiner Urteilsbegründung, man glaube den Nebenklägern zwar, dass es zu sexuellen Übergriffen gekommen sei. Diese seien für eine Verurteilung aber örtlich und zeitlich nicht hinreichend konkretisierbar gewesen.

BGH hebt vorherige Freisprüche auf

Die von der Staatsanwaltschaft und einem Nebenkläger angefochtenen Freisprüche wurden im Jahr 2024 vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Die Fälle wurden zur Neuverhandlung an das Kölner Landgericht zurückverwiesen. Zur Begründung führten die Bundesrichter an, das Landgericht habe ihrer Meinung nach „überspannte Anforderungen an den Nachweis konkreter Taten“ gestellt.

Für das neue Verfahren sind weitere 19 Verhandlungstage angesetzt, die bis Ende Mai 2026 andauern sollen. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.