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Zwei Jahre auf BewährungBensberger Gericht verurteilt 70-Jährigen wegen Kinderpornografie

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Die Göttin Justitia im Gegenlicht auf dem Gerechtigkeitsbrunnen in Frankfurt am Main.

Der Angeklagte gab die ihm vorgeworfenen Taten zu.

Die Ermittler hatten auf dem Computer und Handy des Mannes eindeutige Bilder von Mädchen zwischen vier und zwölf Jahren gefunden.

Im Saal 106 des Bensberger Amtsgerichts sitzt der 70-jährige Angeklagte, nennen wir ihn Sebastian Müller, neben seinem Anwalt Jos-Henrik Sonntag auf der Anklagebank. Er blickt starr auf den Boden. Zum zweiten Mal muss er sich vor dem Bensberger Schöffengericht verantworten. Auf seinem Computer, seinem Handy sowie auf diversen Sticks und Festplatten fanden Ermittler Bilder. Sie zeigen Mädchen zwischen vier und zwölf Jahren in sexuell eindeutigen Posen und Schlimmeres.

Solche Posen nehmen Kinder in diesem Alter normalerweise nicht ein. In der Verhandlung ging es in drei Fällen um die Beschaffung solcher Bilder mit Hilfe der Rückwärtssuche im Internet. Der Angeklagte lud jeweils ein entsprechendes Bild hoch und stellte die Suchanfrage, weitere ähnliche Bilder zu finden. Im vierten angeklagten Fall ging es um den Besitz von einschlägigen Bildern und Videos im mittleren fünfstelligen Bereich. Das ist eine schier unglaubliche Zahl.

Es gab zwei Durchsuchungen

Zum Verständnis des Prozesses ein kurzer Zeitablauf: Bei Sebastian Müller gab es zwei Durchsuchungen, eine 2021 und eine zweite 2023. Der Prozess zur ersten Durchsuchung endete 2024 mit einem Schuldspruch. Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten am selben Ort zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Es setzte die Strafe zur Bewährung aus.

Die Bewährungsauflagen lauteten: Er musste eine Geldstrafe zahlen und als Selbstzahler eine Therapie bei einem spezialisierten Fachmann beginnen. Beiden Auflagen kam er zügig nach. Die Therapie ist abgeschlossen. Der Therapeut schätzt das Rückfallrisiko als gering ein. Im neuen Prozess ging es nun um die Taten aus der zweiten Durchsuchung.

Der Angeklagte gab die Taten zu

Der Angeklagte ließ über seinen Anwalt mitteilen, dass er die Taten, so wie von der Staatsanwaltschaft vorgetragen, in vollem Umfang zugibt. Das Schöffengericht musste nun entscheiden, welche Gesamtstrafe es für angemessen hält. Die Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre ohne Bewährung. Der Verteidiger plädierte für ein Jahr und neun Monate mit Bewährung.

Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft in der Höhe. Nach längerer Beratung setzte es jedoch die Strafe mit einer Bewährungszeit von vier Jahren aus. Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht die erfolgreiche Therapie, sein vollumfängliches Geständnis, sein fortgeschrittenes Alter und die dokumentierte Prognose des Therapeuten, die eine geringe Rückfallwahrscheinlichkeit vermuten lässt. Zu seinem Nachteil wertete es, dass Müller nach der ersten Durchsuchung einfach weitergemacht hat.

Der vorsitzende Richter Ertan Güven machte unmissverständlich klar: „Die Kinder solcher Taten sind ihr Leben lang traumatisiert und wenn es keine Konsumenten gäbe, gäbe es auch keine Produzenten.“ Das solle sich der Angeklagte immer vor Augen halten. Die Bewährungszeit ist mit vier Jahren lang. Sebastian Müller muss sich außerdem nach einem Jahr erneut in Therapie begeben, um die Prognose bestätigen zu lassen, dass er nicht rückfällig wird.