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Bergisch GladbachADFC schlägt Kompromiss zum Streithema Fahrradstraßen vor

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Ein Junge faährt auf dem Farrad, ein Junge auf dem Roller.

Schulkinder auf dem Hasenweg in Bergisch Gladbach können ohne parkende Autos nebeneinander fahren.

Eine neue Anordnung für den Hasenweg soll laut ADFC eine begrenzte Anzahl von Parkplätzen vorsehen.

Der ADFC-Rhein-Berg bedauert den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln zur Aufhebung der Fahrradstraße Hasenweg in Bergisch Gladbach. Vor allem bei fahrradfahrenden Schulkindern sei die Umwidmung sehr gut angekommen, sagt Bernhard Beckermann, verkehrspolitischer Sprecher. Für die Zukunft macht die Interessenvertretung für Radfahrer einen konkreten Kompromissvorschlag, um für die geplante Fahrradroute eine breite Unterstützung in Politik und Stadtgesellschaft zu erhalten.

Demnach sollte eine neue Anordnung für den Hasenweg eine begrenzte Anzahl von Parkmöglichkeiten zum Beispiel für Lieferverkehr und Pflegedienste vorsehen. Die daraus resultierenden räumlich und zeitlich zu begrenzenden Unterschreitungen der empfohlenen Mindestbreite von Fahrradstraßen seien laut ADFC an Engstellen zulässig.

Eine komplette Wiederherstellung der Parkmöglichkeiten lehnt der ADFC aber ausdrücklich ab: wegen des Risikos von Unfällen mit Autotüren und aufgrund von Begegnungskonflikten an den dann zu engen Stellen. „Die positiven Erfahrungen der vergangenen Monate haben unseres Wissens nach für keinen ausgeprägten Parkdruck beim Anwohnerparken gesorgt“, berichtet Beckermann.

Verkehrsschilder werden in dieser Woche unkenntlich gemacht

Was sich aber schon gezeigt habe, sei „eine sehr hohe Akzeptanz der Fahrradstraße bei den Radfahrenden.“ Insbesondere als Schulweg sei die nicht zugeparkte Straße deutlich attraktiver geworden. Als Beleg verweist der ADFC in einer Mitteilung auf selbst gemachte Fotos, die Schüler zeigen, wie sie dort nebeneinander fahrend auf Rädern und Rollern unterwegs sind.

Die Stadtverwaltung akzeptiert, wie berichtet, den Eil-Beschluss des Verwaltungsgerichts. Da der durch das Klagefahren zweier Anwohner angegriffene Hasenweg den gesamten Verlauf der F2-Route von Bensberg nach Refrath betreffe, hat sich die Stadt zudem entschieden, die verkehrsrechtlichen Anordnungen für die beiden anderen bereits umgewidmeten Fahrradstraßen Siegenstraße und Nachtigallenweg ebenfalls aufzuheben. In dieser Woche soll damit begonnen werden, die Verkehrsschilder unkenntlich zu machen, kündigt die Verwaltung an.

Im Weiteren beabsichtigt die Stadt, die Streckenabschnitte der Radroute erneut unter den vom Verwaltungsgericht mitgegebenen Maßstäben zu untersuchen. Dabei sollen zusätzliche zu behebende Verkehrsdaten, unter anderem zum ruhenden Verkehr, berücksichtigt werden.

Laut ADFC ht es sich die Stadt zu einfach gemacht

Laut Einschätzung des ADFC Rhein Berg habe es sich die Stadt Bergisch Gladbach bei der Formulierung der Anordnung zum Hasenweg im Juli 2025 mit der nicht ausreichend repräsentativen Datenerhebung zum fließenden Verkehr zu einfach gemacht.

Im Nachhinein erscheine es zudem leichtfertig, angesichts der öffentlichen Proteste der Anwohner gegen den Wegfall sämtlicher Parkplätze nicht ausführlicher auf den ruhenden Verkehr einzugehen, meint Beckermann. Mit einer belastbaren Abwägung, dass fast alle Anlieger über Kfz-Stellplätze oder Garagen verfügten, hätte man sich für die abzusehende Klage deutlich weniger angreifbar gemacht.

Aus Sicht des ADFC Rhein Berg ist es nach Umsetzung der Vorgaben des Gerichtsbeschlusses möglich und sinnvoll das Fahrradstraßenkonzept weiter zu verfolgen. Bei dem Eilbeschluss handelt es sich um kein Urteil. Auf Basis von Nachbesserungen kann eine rechtsfeste neue Umwidmung nachgeholt werden, so dass sich ein Hauptverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erübrigt.