Alice und Ellen Kessler wollten nach ihrem Tod untrennbar vereint bleiben – doch ihr letzter Wunsch kollidiert mit strengen Gesetzen.
Mit Mutter und Hund ins GrabWoran die gemeinsame Beisetzung der Kessler-Zwillinge scheitern könnte

Die Zwillingsschwestern Alice und Ellen Kessler hatten in ihrem Testament festgelegt, nach dem Tod gemeinsam mit der Asche ihrer Mutter und ihres Hundes in einer einzigen Urne beigesetzt zu werden. (Archivbild)
Copyright: IMAGO/United Archives
Die am 17. November 2025 durch einen assistierten Suizid gestorbenen Kessler-Zwillinge haben testamentarisch einen außergewöhnlichen letzten Wunsch verfügt: Sie möchten, dass ihre Asche nach ihrem Tod in einer gemeinsamen Urne beigesetzt wird, um ihre lebenslange enge Verbundenheit zu besiegeln. Dieser Wunsch stößt jedoch in Deutschland auf erhebliche juristische Hürden, da er dem geltenden Bestattungsrecht widerspricht.
Urneninhalt: Asche von Mutter und Hund Yello kompliziert die Beisetzung
Die Juristin Antje Bisping vom „Bundesverband Deutscher Bestatter“ bestätigte gegenüber „Euronews“, dass eine einzige Urne für mehrere Personen in Deutschland rechtlich nicht zulässig sei. Die Vermischung der Asche mehrerer Verstorbener ist nach deutschem Recht generell verboten, was die Erfüllung des letzten Willens der Schwestern in Deutschland unmöglich macht.

Alice (l) und Ellen Kessler erlangten als Sängerinnen und Tänzerinnen international Berühmtheit. 1959 vertraten sie Deutschland beim Eurovision Song Contest. (Archivbild)
Copyright: Lennart Preiss/dpa
Der Wunsch der Zwillinge geht laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung noch weiter und umfasst neben ihrer eigenen Asche auch die Überreste zweier anderer Familienangehörige. In die gemeinsame Urne soll zusätzlich die Asche ihrer 1977 verstorbenen Mutter Elsa sowie die Asche ihres Pudels Yello (†14) gegeben werden. Dies kompliziert die rechtliche Situation zusätzlich.
Bestattungsrecht verhindert gemeinsamen Abschied der Kessler-Zwillinge
Die Erfüllung des letzten Wunsches der Kessler-Zwillinge ist aus rechtlicher Sicht deutlich komplizierter, als es zunächst klingt. In Bayern – wo die beiden starben – verbietet das Bestattungsrecht sowohl das Vermischen menschlicher Asche als auch die gemeinsame Beisetzung in einer einzigen Urne. Der Münchner Bestatter Karl Albert Denk erklärte gegenüber der „Bild“-Zeitung, dass weder „zwei Menschen in die gleiche Urne“ dürften, noch dürfe ein „Hund auf einem Friedhof für Menschen beigesetzt werden.“

Alice (r) und Ellen Kessler gehörten bis ins hohe Alter zu den beliebtesten Gästen auf dem roten Teppich. (Archivbild)
Copyright: dpa
Zwar haben einige Bundesländer und Gemeinden in den vergangenen Jahren ihre Vorschriften gelockert, doch diese Öffnungen greifen hier nicht. Städte wie Hamburg erlauben seit 2019, dass Menschen und Tiere in einem gemeinsamen Grab ruhen dürfen, Bremen führt ein entsprechendes Modell 2025 ein.
Voraussetzung ist jedoch laut Euronews stets, dass Mensch und Tier getrennt eingeäschert werden und die Asche in separaten Urnen beigesetzt wird. Eine einzige Urne für beide – wie sie sich die Kessler-Schwestern wünschten – ist auch in diesen liberaleren Bundesländern ausdrücklich untersagt.
Experten gehen daher davon aus, dass eine Umsetzung nur außerhalb der Bundesrepublik gefunden werden kann. Die Beisetzung der vereinten Asche von Alice, Ellen, ihrer Mutter und ihrem Hund Yello könnte daher eine Überführung ins Ausland notwendig machen, wo Gesetze zur Urnenbeisetzung (z. B. in den Niederlanden) liberaler gehandhabt werden. Ob die Nachlassverwalter diesen Weg wählen, ist noch nicht bekannt.

